Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

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Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen regelt vor allem den Betrieb von Heizkraftwerken. Der amtliche Titel lautet Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 44. BImSchV. Die Verordnung wurde am 18. November 2018 vom Deutschen Bundestag verabschiedet[1] und trat am 20. Juni 2019 in Kraft.


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