Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen

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Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen diente der weiträumigen Luftreinhaltung. Sie stellte Regeln auf, welche Maßnahmen bei Überschreitung der gemessenen Werte für Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) und Ozon zu ergreifen waren. Dazu wurden für Deutschland Emissionshöchstmengen festgelegt. Diese Verordnung wurde durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen abgelöst. Der amtliche Titel lautete Dreiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 33. BImSchV.


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