Verordnung über die Lärmkartierung

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Die Verordnung über die Lärmkartierung soll dafür sorgen, dass in Deutschland alle fünf Jahre die wesentlichen Lärmquellen kartiert werden. Dazu gehören vor allem Straßen- und Schienenlärm. Der amtliche Titel lautet Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 34. BImSchV.


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