Heiligsprechung

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Eine Heiligsprechung (Kanonisation, auch Kanonisierung)[1] ist in der katholischen Kirche ein kirchenrechtlicher und dogmatischer Akt, in dem zum Beispiel der Papst erklärt, dass für die Kirche nach entsprechender Prüfung die Gewissheit besteht, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der seligmachenden Gottesschau befindet und deswegen als Heiliger bezeichnet werden darf und als solcher verehrt werden soll. Dabei muss der Verstorbene zunächst selig gesprochen worden sein. Außerdem müssen auf Fürsprache des Heiligen Wunder geschehen sein.

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4 Einzelnachweise

  1. von lateinisch canon‚ Kanon, verbindliches Verzeichnis, gemeint ist das Martyrologium Romanum

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