Finanzierung der Kirchen
Unter dem Titel Finanzierung der Kirchen werden Fragen diskutiert, wie sich Religionsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel (Geld) beschaffen. Hauptsächlich geht es dabei um die beiden großen Kirchen - nämlich die evangelische Kirche und die römisch-katholische Kirche - sowie um die Kirchensteuer.[1]
Inhaltsverzeichnis
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1 Belgien und Griechenland
In Belgien und Griechenland werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.
2 Brasilien
In Brasilien, wo die größte katholische Gemeinde der Erde existiert, zahlen die Katholiken keine Kirchensteuer. Dennoch verliert gerade diese Glaubensgemeinschaft am schnellsten Mitglieder an Evangélicos, Maranatas und andere Gemeinschaften, welche um die zehn Prozent ihres Einkommens an die jeweilige Glaubensverwaltung freiwillig abführen.Der Fußballspieler Kaká, welcher der Freikirche Renascer em Cristo angehört, hat bei einem Interview selbst bestätigt, dass auch er zehn Prozent seines Einkommens an die Kirche abgibt.
3 Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer vom Finanzamt eingezogen. 2014 flossen rund 5,7 Milliarden Euro an die katholischen Bistümer[2] und 5 Milliarden Euro an die evangelischen Landeskirchen.[3] Zudem ist es dem Staat nicht untersagt, im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips auch religiöse oder weltanschauliche Tätigkeiten zusätzlich zu finanzieren. Dabei geht es vor allem um Zuschüsse (Subventionen) für die kirchliche Übernahme von Aufgaben, die andernfalls der Staat selbst wahrnehmen müsste.[4] Ein Beispiel ist der Betrieb eines Kindergartens. Weitere wichtige Staatsleistungen sind Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude, auch im Rahmen des Denkmalschutzes, sowie Zuschüsse für die Personalausgaben (sogenannte Dotationen). Die aktuellen Zahlungen dieser positiven Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen. Dabei wird diese Art der Finanzierung der Kirchen in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert.[5] So „bekommt ein Bischof […] nach Informationen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland in der Regel etwa 8000 Euro Brutto-Einkommen im Monat, ein Erzbischof erhält in der Besoldungsgruppe B 11 bis zu 12.000 Euro.“[6] Zudem gibt es einige Vergünstigungen wie die Befreiung von der Grundsteuer bei kirchlichen Grundstücken.
4 Frankreich
Die Kirchen in Frankreich sind im Wesentlichen auf Spenden angewiesen. Nach dem Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat müssen sich Kirchen zum großen Teil selbst finanzieren. Nur im Elsass und dem Département Moselle, also den drei Departements, die als Reichsland Elsaß-Lothringen bis 1918 zum Deutschen Reich gehörten, wird Kirchensteuer erhoben.[7] Pfarrer erhalten in etwa das Gehalt eines Lehrers, wie es der Code Napoléon bestimmt hatte.
5 Niederlande
In den Niederlanden gibt es keine Kirchensteuer und auch keine staatliche Förderung der Religionsgemeinschaften. Diese finanzieren sich ausschließlich regional aus Spendengeldern.
6 Siehe auch
7 Vergleich zu Wikipedia
8 Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ einzelne Textabschnitte wurden aus dem Wikipedia-Artikel zum Thema Kirchensteuer übernommen.
- ↑ https://www.kirchenaustritt.de/christentum/katholisch.htm#Kirchensteueraufkommen
- ↑ https://www.kirchenaustritt.de/christentum/ekd.htm#Kirchensteueraufkommen
- ↑ Jens Petersen: Die Kirchensteuer. Eine kurze Information. 2019-04-23. Archiviert vom Original am 2012-10-30. Abgerufen am 20. September 2010. (PDF; 662 kB) , S. 5–7.
- ↑ Neue Berechnungen: Staat stützt Kirchen mit Milliarden. In: Spiegel Online. 2010-11-06. Abgerufen am 9. Juni 2018.
- ↑ So finanziert sich die katholische Kirche. In: sueddeutsche.de. 2013-10-14. Abgerufen am 30. Mai 2018.
- ↑ Jens Petersen: Die Kirchensteuer – eine kurze Information. Evangelische Kirche in Deutschland, S. 2. Archiviert vom Original am 2013-10-19. Abgerufen am 10. November 2017. (PDF; 66 kB)
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