Reichsland Elsaß-Lothringen

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Das Reichsland Elsaß-Lothringen war ein aus Teilen von Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Im Unterschied zu den anderen Bundesstaaten unterstand das Reichsland bis 1911 unmittelbar dem Deutschen Kaiser. Bis zum Oktober 1872 konnten die Einwohner des neuen Landes entscheiden, ob sie bleiben oder lieber Staatsbürger Frankreichs werden wollten. Nach dem Versailler Vertrag von 1919 wurde es ohne Volksabstimmung wieder Frankreich zugesprochen.

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