Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben. Sie wurde ab dem 19. Jahrhundert von staatlichen Stellen geschaffen, vor allem in Deutschland und der Schweiz. In Österreich ist ein Kirchenbeitrag direkt an die Kirchen der Mitglieder zu bezahlen; es handelt sich dabei um keine Steuer.
Zur Erfassung gegenüber dem Finanzamt wird eine entsprechende Angabe als Religionszugehörigkeit verlangt. Aufgrund der Steuerstatistik zahlten in Deutschland im Jahr 2014 rund 24 Millionen Menschen Kirchensteuer an die katholische Kirche und rund 23 Millionen Menschen an die evangelische Kirche. Dies entspricht in der Summe einem relativen Anteil an der Bevölkerung von 57,4%.[1]
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