Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben. Sie wurde ab dem 19. Jahrhundert von staatlichen Stellen geschaffen, vor allem in Deutschland und der Schweiz. In Österreich ist ein Kirchenbeitrag direkt an die Kirchen der Mitglieder zu bezahlen; es handelt sich dabei um keine Steuer.
Zur Erfassung gegenüber dem Finanzamt wird eine entsprechende Angabe als Religionszugehörigkeit verlangt. Aufgrund der Steuerstatistik waren in Deutschland im Jahr 2014 rund 24 Millionen Menschen Mitglied der katholischen Kirche[1] und rund 23 Millionen in der evangelischen Kirche.[2] Dies entspricht in der Summe einem relativen Anteil an der Bevölkerung von 57,4%. Die meisten zahlen auch Kirchensteuer aufgrund der Angaben gegenüber dem Finanzamt. 2014 flossen rund 5,7 Milliarden Euro an die katholischen Bistümer[3] und 5 Milliarden Euro an die evangelischen Landeskirchen.[4] Trotz der zunehmenden Zahl von Kirchenaustritten sind die Einnahmen in den meisten Jahren gestiegen. Insofern sind die oft vorgetragenen Sorgen zunächst unberechtigt.
Die Kirchensteuer wird anhand der Einkommensteuer berechnet. Für andere Religionsgemeinschaften gelten deren eigene Regeln, die der Kontrolle des Staates weitgehend entzogen sind.
Inhaltsverzeichnis
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1 Weblinks
2 Einzelnachweise
- ↑ https://www.kirchenaustritt.de/christentum/katholisch.htm#Mitgliederzahlen
- ↑ https://www.kirchenaustritt.de/christentum/ekd.htm#Mitgliederzahlen
- ↑ https://www.kirchenaustritt.de/christentum/katholisch.htm#Kirchensteueraufkommen
- ↑ https://www.kirchenaustritt.de/christentum/ekd.htm#Kirchensteueraufkommen
3 Siehe auch
4 Andere Lexika
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