Freikirche

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Freikirche
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Als Freikirche bezeichnet man in Deutschland eine Kirche (Organisation), die weder dem Papst in Rom untersteht (römisch-katholische Kirche) noch als Gliedkirche der Evangelischen Kirche oder einer anderen christlichen Großkirche bzw. Amtskirche geführt wird. Freikirchen entstehen auf Grundlage freiwiliger Zusammenschlüsse von Gläubigen und sind nicht Teil des Kirchensteuersystems. In den USA sind gemessen an deutschen Maßstäben alle nicht-katholischen Kirchen Freikirchen, weil dort das System der Kirchensteuer unbekannt ist. Die Rechtsform einer Freikirche in Deutschland hängt davon ab, in wie fern diese als gemeinnützig anerkannt werden möchte. Das Gründen einer Kirche als solches bedarf unter dem verfassungsmäßigen Recht der Religionsfreiheit keinerlei staatlicher Genehmigung.

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