Denkmalschutz

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Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen dem Schutz und der Erhaltung von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch bedeutsamen Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Gebäude und andere Gegenstände sollen als Zeugnisse der Geschichte und als Kulturgut dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden in Deutschland durch die Bundesländer im Denkmalrecht festgelegt. Nur bestimmte Kulturdenkmäler sind durch § 304 Abs. 1 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) bundesweit geschützt. Bei Gebäuden besteht oft das Problem, dass durch Umbau und Nutzungsänderung nur noch Teile erhalten werden können - zum Beispiel die Fassade. Daher gibt es von staatlicher Seite oft eine Förderung oder Vergünstigungen bei der Steuer. Die eigentliche Denkmalpflege ist daher meist dem privaten Eigentümer überlassen.

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise


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