Staatskirche

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Staatskirche wird eine christliche Kirche (Organisation) bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen und bevorzugten Religion bestimmt wurde. Diese Regelung betrifft entweder das ganze Staatsgebiet oder nur einen Teilstaat. Eine Staatskirche leitet sich oftmals aus einer Monarchie ab und ist dabei eng mit der Person des Monarchen verbunden, der in der Regel eine besondere Rolle innerhalb der Staatskirche zukommt. Auch frühere Monarchien, die heute eine republikanische Verfassung haben, haben manchmal noch eine Staatskirche (z. B. Griechenland).[1] Fälschlicherweise werden häufig die Begriffe Staatsreligion, Staats-, Landes- und Volkskirche synonym verwandt. Die staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Anerkennung einer christlichen Religionsgemeinschaft begründet noch nicht deren Erhebung zur Staatskirche.

Eine Kirche kann sich als Staatskirche auf das Gebiet eines Staates oder Teilstaates beschränken (z. B. die heutige Anglikanische Kirche in England, die Church of England; früher die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich) oder sie kann in mehreren Staaten offizielle Kirche sein (z. B. vormals die römisch-katholische Kirche in Spanien, in Italien und Belgien).

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Helmut Stubbe da Luz, „Hamburger Staats-Säkularisierung. Die Trennung von Einkirchenstaat und Staatskirche (1848 - 1860 - 1923) und Ihr Verhältnis seither“ in: Säkularisierung - ein weltgeschichtlicher Prozess in Hamburg, Hrsg. von I. Lübbers/M. Rössler/J. Stüber, Hamburg 2017, S. 152, ISBN 978-3-631-67547-2

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway