Sitzblockade

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Eine Sitzblockade ist eine Form des Protestes, die einen massiven Eingriff in die öffentliche Infrastruktur darstellen kann.

Sie wird gerne von politischen Gruppen als Demonstrationsform genutzt und als gewaltfreie Aktion verstanden. Diese Gruppen haben oftmals große Netzwerke, die in der Lage sind, binnen kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu versammeln. Es handelt sich bei den Protestteilnehmern vorwiegend um Personen, die nicht im Berufsleben stehen.

Eingriffe in den Straßenverkehr können zwar einerseits gegen § 315bVorlage:§/Wartung/buzer oder § 315cVorlage:§/Wartung/buzer StGB verstoßen, die Teilnehmer an Sitzblockaden berufen sich aber auf die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs 1 des Grundgesetzes,[1] insbesondere wenn die Demonstration angemeldet und genehmigt worden ist. In vielen Fällen können Sitzblockaden auch den Straftatbestand der Nötigung nach § 240Vorlage:§/Wartung/buzer StGB erfüllen.

Um den ordnungsgemäßen Verkehr wieder zu ermöglichen, dient das Ordnungsrecht der Länder, das Maßnahmen zur Beseitigung der Blockade vorsieht. Da die Demonstranten Gewaltfreiheit vortäuschen, ist ein effizientes Entfernen nicht möglich, so dass die zuständigen Behörden kostenintensive Räumungsaktionen anordnen müssen.

In Deutschland tragen die Steuerzahler die Hauptlast dieser, durch Rechtslücken gedeckten Störaktionen. So konnte beispielsweise der Einsatz der Polizeibeamten bei den Protesten gegen den Castortransport im Jahr 2010 den Steuerzahler nach Einschätzung der Deutschen Polizeigewerkschaft bis zu 50 Millionen Euro kosten. Ab etwa 2020 ist sogar der Begriff Klimaterrorist als ein politisches Schlagwort entstanden.

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1 Geschichte

1959 führten 500 Mitglieder der Internationalen der Kriegsdienstgegner (IDK) vor dem Hauptportal der englischen Kaserne in Dortmund-Brackel erstmals in Deutschland eine zweistündige Sitzblockade „nach englischem Vorbild“ durch, um gegen die Stationierung britischer Atomraketen zu protestieren.[2]

2 Weblinks

 Commons: Sitzblockade – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

3 Einzelnachweise

  1. Art. 8 Grundgesetz (GG)
  2. Wolfgang Hertle: Frühe Proteste gegen Raketenstationierung im Ruhrgebiet. Anfänge Gewaltfreien Widerstands in NRW, insbesondere im Ruhrgebiet 1959 bis 1963. 2015-06-10. Abgerufen am 6. März 2021.

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