Ziviler Ungehorsam
Ziviler Ungehorsam (von lateinisch civilis = bürgerlich, dahrr auch bürgerlicher Ungehorsam) ist ein politisch begründetes Verhalten, dessen Wurzeln bis in die Antike zurückreicht. Dabei verstoßen einzelne oder mehrere Bürger aus Gewissensgründen gegen geltende Gesetze oder Regeln des Staates. In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 in bestimmten Fällen ein solches Recht zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingeräumt und wie folgt beschrieben:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Ziviler Ungehorsam bezieht sich grundsätzlich auf alle gewaltfreien Handlungen, also Taten, bei denen Menschen oder Gegenstände nicht zu Schaden kommen. Das kann auch durch Unterlassen erfolgen, indem zum Beispiel die Anordnung der Polizei, einen Platz zu verlassen, missachtet wird. Meist nehmen diejenigen dafür auch Strafen in Kauf, etwa wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Beispiele
1.1 Nationalsozialismus
Der Jude Hans Rosenthal tauchte in der Berliner Kleingartenanlage „Dreieinigkeit“ (Berlin-Lichtenberg)[1] in einem Versteck unter, wo er von den drei nichtjüdischen Berlinerinnen Ida Jauch (1886–1944), Maria Schönebeck und Emma Harndt unterstützt wurde. Ida Jauch wurde am 10. Oktober 2015 posthum in Anwesenheit ihrer und Rosenthals Angehörigen als Gerechte unter den Völkern geehrt.[2]
2 Siehe auch
3 Literatur
4 Einzelnachweise
- ↑ Hans Rosenthal: Zwei Leben in Deutschland, S. 323
- ↑ Yad Vashem ehrt Retterin von Hans Rosenthal. In: rbb-online.de. 2015-10-26. Abgerufen am 12. Januar 2016.
5 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.