Versammlungsfreiheit
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Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Art. 8 Abs 1 des deutschen Grundgesetzes[1] beschrieben wird. Es heißt dort in Absatz 1:
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Bei strenger Auslegung könnte also gegen Versammlungen von Nichtdeutschen mit dem Ordnungsrecht eingeschritten werden.
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