Versammlungsfreiheit

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Auch Versammlungen unter freiem Himmel sind grundsätzlich erlaubt, wie hier anlässlich der Sonnenfinsternis vom 11. August 1999

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Art. 8 Abs 1 des deutschen Grundgesetzes[1] beschrieben wird. Es heißt dort in Absatz 1:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Bei strenger Auslegung könnte also gegen Versammlungen von Nichtdeutschen mit dem Ordnungsrecht eingeschritten werden.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Art. 8 Grundgesetz (GG)

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