Nötigung
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Die Nötigung ist ein Freiheitsdelikt, das im deutschen Strafrecht in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Schutzgut ist die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung gegen Gewalt und Drohung.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Trivia
- Sofern kein öffentliches Interesse vorliegt, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Strafverfolgung.
2 Weblinks
- § 240 StGB auf dejure.org – Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen
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