Mühlengesetz

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Das Mühlengesetz (amtlich Gesetz über die Errichtung, Inbetriebnahme, Verlegung, Erweiterung und Finanzierung der Stillegung von Mühlen) wurde 1957 in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet und betraf in erster Linie die kleinen und mittelgroßen Mühlen. Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes wurden die Errichtung von Mühlen und die Erweiterung ihrer Tagesleistung genehmigungspflichtig. Eine Ausnahme gab es nur für kleine Mühlen bis zu einer Tagesleistung von einer Tonne. Das Mühlengesetz sollte zunächst am 31. Dezember 1960 außer Kraft treten, wurde aber mehrfach verlängert. Die Folgen des Mühlengesetzes machen folgende Zahlen deutlich: 1895 gab es im Deutschen Kaiserreich 18.362 Windmühlen und 54.529 Wassermühlen. 97 % der Windmühlen waren Getreidemühlen. Zwar sank die Zahl der Mühlen durch Rationalisierungen und Stilllegungen bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, doch der stärkste Rückgang fand erst nach Inkrafttreten des Mühlengesetzes statt.

  • In Baden-Württemberg gibt es nur noch einige kleine Bauernmühlen im Schwarzwald, die in abgelegenen Höfen der Selbstversorgung dienen.[1] Eine der ältesten und inzwischen auch größten Mühlen ist die seit 1452 bestehende Schapfenmühle, die mit heutiger Technik eine Mahlleistung von rund 100 Tonnen in 24 Stunden hat und ihre Produkte in ganz Deutschland und auch international vermarktet.
  • In Bayern sank die Zahl der Getreidemühlen von 4440 im Jahre 1946 auf etwa 400 Mühlen im Jahr 1996.
  • In Berlin gab es wie in anderen Großstädten nur noch wenige Mühlen. Bekannt sind vor allem die Humboldt-Mühle und die Jungfernmühle. Vier Windmühlen stehen unter Denkmalschutz.
  • Brandenburg hat eine der größten Mühlen, die von den Oderland Mühlenwerken betrieben werden. Es sind rund 900 historische Mühlenstandorte bekannt. Für stillgelegte Mühlen gibt es inzwischen Möglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien, z. B. bei der Wasserkraftnutzung.
  • Von den Wassermühlen in Bremen ist keine erhalten geblieben.[2] Fünf Windmühlen stehen unter Denkmalschutz, wirtschaftliche Bedeutung hat nur noch die Rolandmühle. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in der Stadt Bremen zehn Windmühlen betrieben.[3]
  • In Hessen gab es 1951 rund 1500 Getreidemühlen mit einer Leistung von jeweils mehr als 250 Tonnen jährlich. Im Jahr 1995 wurden nur noch 28 Mühlen gewerblich betrieben.[4]
  • Sehr viele kleine Mühlen gibt es noch in Niedersachsen, die meist unter Denkmalschutz stehen.
  • In Schleswig-Holstein wurden im 19. Jahrhundert ungefähr 1000 Mühlen betrieben. Die Zahl der Windmühlen sank von 30 im Jahre 1960 auf 11 in 1967.[5]

1 Vergleich zu Wikipedia




2 Einzelnachweise

  1. http://www.muehlen-dgm-ev.de/Baden-W/baden.php
  2. https://www.deutsche-muehlen.de/landesverbaende/muehlen-in-niedersachsen-und-bremen
  3. Robert Bargmann: 700 Jahre Bremer Mühlen. Bremen 1937, Seite 21
  4. https://www.deutsche-muehlen.de/landesverbaende/muehlen-in-hessen
  5. https://www.deutsche-muehlen.de/landesverbaende/muehlen-in-schleswig-holstein

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