Grundgesetzänderungen seit 1949

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Es gibt zahlreiche Grundgesetzänderungen seit 1949. Seit seiner Enstehung 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oft geändert. Bei Aufruf des folgenden Links entsteht eine Tabelle, die diese Änderungen sichtbar macht: Vergleich zwischen 1949 und 2012. Auf der linken Seite befindet sich die Urfassung, auf der rechten die Version des Grundgesetzes mit Stand vom 11. Juli 2012. Die Unterschiede sind markiert. Programmbedingt werden auch Unterschiede in der Textgliederung dargestellt, die keine inhaltlichen Änderungen sind - zum Beispiel bei der Gegenüberstellung von Zeile 57 und Zeile 73.

Welche Änderungen als besonders schwerwiegend gelten, wird von Politikern unterschiedlich gesehen. Als kritisch gelten Änderungen der Artikel 1 bis 20. Dazu heißt es in Artikel 79 Absatz 3:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

§ 79Vorlage:§/Wartung/buzer GG

Eine wichtige Änderung erfolgte 1990 in der Präambel, die zunächst folgenden Wortlaut hatte:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Hier wurden die neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin und das Saarland eingefügt, die nicht mehr bestehenden Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wurden durch Baden-Württemberg ersetzt.

Bis 1993 war das Recht auf Asyl in Artikel 16 des Grundgesetzes verankert.

1 Weblinks

2 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Grundgesetzänderungen seit 1949) vermutlich nicht.

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