Völkerwanderungszeit
Aus PlusPedia
Mitteleuropäische Eisenzeit | |
Völkerwanderungszeit nach Eggers | |
D | 375–568 n. Chr. |
Römische Kaiserzeit nach Eggers | |
C3 | 300–375 n. Chr. |
C2 | 200–300 n. Chr. |
C1 | 150–200 n. Chr. |
B2 | 50–150 n. Chr. |
B1 | 0–50 n. Chr. |
La-Tène-Zeit | |
D | 100 v. – 0 n. Chr. |
C | 300–100 v. Chr. |
A + B | 480–300 v. Chr. |
Hallstattkultur | |
Ha D1–D3 | 650–475 v. Chr. |
Ha C | 800–650 v. Chr. |
Als Völkerwanderungszeit wird in der Theorie einer Völkerwanderung der Zeitraum vom Einbruch der Hunnen nach Europa um 375/376 n. Chr. bis zum Einfall der Langobarden in Italien im Jahr 568 bezeichnet.[1][2][3] Hauptsächlich bezieht sich die zeitliche Abgrenzung auf bestimmte Zerfallsvorgänge im Römischen Reich, die einen Höhepunkt in der Teilung im Jahr 395 hatten und auch von Vorstößen verschiedener Völker wie den Alemannen, Franken, Germanen und Goten befördert wurden. Im Zusammenhang mit der Theorie, die jedoch seit Beginn des 21. Jahrhunderts als überholt gilt, würde spätestens zum Ende der Völkerwanderung das Mittelalter beginnen. Gleichwohl wird der Begriff in der Archäologie noch verwendet.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Matthias Springer: Völkerwanderung. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 32, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2006, ISBN 3-11-018387-0, S. 509–517.
- ↑ Stefan Krautschick: Zur Entstehung eines Datums. 375 – Beginn der Völkerwanderung. In: Klio 82, 2000, S. 217–222
- ↑ Stefan Krautschick: Hunnensturm und Germanenflut: 375 – Beginn der Völkerwanderung? In: Byzantinische Zeitschrift 92, 1999, S. 10–67.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerwanderungszeit
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.