Prostitution in Deutschland

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Die Prostitution in Deutschland war vorübergehend teilweise offiziell verboten. Durch das Prostitutionsgesetz ist es seit 2002 möglich, Prostitution unter bestimmten Bedingungen legal anzubieten und zu nutzen. Das Bundesfamilienministerium schätzte 2001 die Zahl der männlichen Prostitutionskunden in Deutschland auf 1,2 Millionen; von den rund 400 000 Prostituierten waren die meisten Frauen.[1]

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1 Geschichte

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts galt die Prostitution als „gemeinschaftsschädlich“.[2] Als Maßstab für die guten Sitten diente „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ nach einer vom Reichsgericht 1901 entwickelten Formel (RGZ 48, S. 114, 124).[3] Dennoch bestanden beziehungsweise entstanden im 20. Jahrhundert verschiedene Bordell- und Laufhausviertel wie die Herbertstraße im Hamburger Stadtteil St. Pauli, die Helenenstraße in Bremen (seit 1878), die Linienstraße in Dortmund (seit 1904), die Stahlstraße in Essen (seit etwa 1900), das Rampenloch in Minden (seit 1908), Im Winkel in Bochum (seit etwa 1912), und die Flaßhofstraße in Oberhausen (seit 1910 bzw. 1963). Zur Zeit des Nationalsozialismus herrschte ein Verbot von Striptease und Prostitution.

Die Einstufung der Prostitution als gemeinschaftsschädlich wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 1965 bestätigt, in der die Prostitution mit der Betätigung als Berufsverbrecher gleichgestellt wurde (BVerwGE 22, S. 286, 289).[4] Im Jahr 1965 ging man von etwa 45.000 weiblichen Prostituierten in Westdeutschland aus.[5]

Nach dem Prostitutionsgesetz 2001 wurde auch eine Altersgrenze diskutiert. So gab es im Jahre 2014 innerhalb der Großen Koalition Vorschläge, die Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre heraufzusetzen.[6] 2016 wurde ein neues Prostituiertenschutzgesetz mit Gültigkeit ab 1. Juli 2017 verabschiedet. Alle Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, sind seitdem verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden.[7] Die Altersgrenze von 21 Jahren wurde für bestimmte Bedingungen eingeführt.[8]

2 Wirtschaftliche Bedeutung

Insgesamt wurden 2001 etwa 12,5 Milliarden Mark jährlich umgesetzt.[1] Dies entspricht - umgerechnet auf die Zahl der Männer - theoretisch etwa 28,50 DM je Kunde und Tag. Hinsichtlich der Steuereinahmen nach Einführung des Prostitutionsgesetzes wurde 2013 von etwa einer Milliarde Euro jährlich ausgegangen.[9] Es handelte sich um statistische Durchschnittswerte und Schätzungen, die jedoch nur einen Teil der wirtschaftlichen Leistung darstellen, da sich viele Tätigkeiten am Rande der Legalität bzw. in einer Grauzone bewegen. Ende des Jahres 2019 waren laut Statistischem Bundesamt rund 40.400 Personen in Deutschland als Prostitutierte angemeldet. Außerdem waren 2170 Prostitutionsgewerbe registriert, davon 93 % Bordelle..[10]

3 Politische und gesellschaftliche Diskussion

Das Lied Skandal um Rosi erreichte 1982 Platz eins der deutschen Singlecharts in der Hitparade und löste eine öffentliche Diskussion aus.

Die CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel hielt den Kritikern einer Anmeldepflicht 2014 entgegen, diese diene nicht der Stigmatisierung, sondern sei „etwas, das für andere Arbeitnehmerinnen ganz normal“ sei. Prostitution könne nicht als „normales Dienstleistungsangebot“ anerkannt sein, wenn es keine Anmeldung und Kontrolle geben. Das Prostitutionsgesetz solle denjenigen Frauen helfen, die abhängig arbeiteten und bislang wehrlos seien.[11] In ähnlicher Weise äußerte sich Familienministerin Manuela Schwesig (SPD): Die Anmeldepflicht sei keine Gängelung selbstbestimmter Sexarbeiterinnen, sondern auch notwendig, um Frauen zu schützen, die nach Deutschland gelockt würden. Allerdings mussten die Vorschriften verschärft werden.[12]

Seit Beginn des 21. Jahrunderts wird beobachtet, dass zunehmend Studentinnen im Nebenjob als Prostituierte tätig sind.[13][14]


4 Vergleich zu Wikipedia




5 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. 1,0 1,1  Prostitution: 1,2 Millionen Männer am Tag. In: Der Tagesspiegel. 7. Mai 2001, ISSN 1865-2263 (online).
  2. Zur strafrechtlichen Verfolgung und zur Arbeitshausunterbringung von Prostituierten siehe Wolfgang Ayaß: Das Arbeitshaus Breitenau: Bettler, Landstreicher, Prostituierte, Zuhälter und Fürsorgeempfänger in der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau (1874–1949) (= Nationalsozialismus in Nordhessen. Band 14: Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde). Herausgegeben von Verein für hessische Geschichte und Landeskunde, Jenior und Pressler, Kassel 1992, Heft 23, ISBN 3-88122-670-2 (Doktorarbeit Gesamthochschule Kassel 1991; PDF, 14 MB, 401 Seiten auf uni-kassel.de).
  3. Drucksache 14/5958. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, 2001-05-08, S. 4. Abgerufen am 2. März 2019. (PDF; 125 kB)
  4.  Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten. In: Drucksachen des Deutschen Bundestages. 14. Wahlperiode, Nr. 14/5958, Deutscher Bundestag, 8. Mai 2001, S. 4 (dipbt.bundestag.de).
  5.  Hausen und Hegen. In: Der Spiegel. Nr. 15, 1965 (Titelgeschichte, Online).
  6. Prostitutionsgesetz – „Altersgrenze sehr problematisch“. Sönke Rix im Gespräch mit Thielko Grieß In: deutschlandfunk.de
  7. siehe § 3 ProstSchG
  8. siehe zum Beispiel § 5, § 23 und § 25 ProstSchG
  9. Bericht des Bundesrechnungshofes
  10. Statistisches Bundesamt: Ende 2019 rund 40 400 Prostituierte bei Behörden angemeldet. In: Destatis.de. Pressemitteilung Nr. 286, 30. Juli 2020, abgerufen am 30. Juli 2020.
  11. Andrea Dernbach: Union beharrt auf Gesundheitstests für Prostituierte. In: Der Tagesspiegel. 24. September 2014. Abgerufen am 12. November 2017.
  12. https://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundesfrauenministerin-schwesig-will-prostituiertenschutzgesetz-verschaerfen-a-1043079.html
  13. https://www.sueddeutsche.de/karriere/prostitution-mein-geliebtes-teures-studium-1.272406
  14. https://taz.de/Finanzierung-des-Studiums/!5120482
  15. Schluss mit käuflichem Sex: Kann man Prostitution verbieten? - ARD, 26. November 2013

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