Prostituiertenschutzgesetz

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Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Damit sollen Prostituierte besser geschützt und die traditionell damit verbundene Kriminalität bekämpft werden. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Bundesländern. Mit dem 2001 unter der Regierung von Gerhard Schröder verabschiedeten Prostitutionsgesetz war zunächst 2002 die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft worden, so dass damit Prostituierte einen rechtswirksamen Vertrag abschließen konnten und Zugang zur Sozialversicherung erhielten. Durch das Prostituiertenschutzgesetz sind grundsätzlich alle Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, seit dem 1. Juli 2017 verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden (§ 3Vorlage:§/Wartung/buzer ProstSchG).

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1 Die Folgen

Das Bundesfamilienministerium schätzte 2001 die Zahl auf rund 400 000 Prostituierte, davon waren die meisten Frauen.[1] Ende des Jahres 2019 waren laut Statistischem Bundesamt jedoch nur rund 40.400 Personen in Deutschland im Prostitutionsgewerbe angemeldet.[2] Es kann daher weiter von einer Grauzone ausgegangen werden.

2 Kritik

Alice Schwarzer sagte 2007 in einem Interview, dass die häufig behauptete „Freiwilligkeit“ ein Mythos ist und die Menschenwürde - gerade bei Frauen - auch in einem angemeldeten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vor allem wegen des Weisungsrechts der Arbeitgeber, nämlich der früher Zuhälter genannten Bordellbetreiber, in diesem Gewerbe verletzt wird. Sie sieht in dem Gesetz keine wesentliche Verbesserung der Situation.[3]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

3 Weblinks

  • Text des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) mit Änderungen bei buzer.de

4 Andere Lexika





5 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1.  Prostitution: 1,2 Millionen Männer am Tag. In: Der Tagesspiegel. 7. Mai 2001, ISSN 1865-2263 (online).
  2. Statistisches Bundesamt: Ende 2019 rund 40 400 Prostituierte bei Behörden angemeldet. In: Destatis.de. Pressemitteilung Nr. 286, 30. Juli 2020, abgerufen am 30. Juli 2020.
  3. Alice Schwarzer über Prostitution: „Die Freiwilligkeit ist ein Mythos“ In: spiegel.de, 31. Oktober 2007.

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