Prostitutionsgesetz

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Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz ProstG) ist ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz in Deutschland, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet und gilt seit dem 1. Januar 2002.[1] Gleichzeitig wurde das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, so lange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet. In § 3 ProstG wurden die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Sozialversicherung geschaffen.

Eine Evaluierung des deutschen Prostitutionsgesetzes durch das Familienministerium kam 2007 zu dem Schluss, dass die Legalisierung von Prostitution die Lebensumstände der Prostituierten kaum bis gar nicht verbessert hatte.[2] 2016 wurde das Prostituiertenschutzgesetz eingeführt.

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2 Einzelnachweise

  1. BGBl. I 2001, S. 3983; FNA 402–39
  2. Cordula Meyer, Conny Neumann, Fidelius Schmid, Petra Truckendanner, Steffen Winter (aus dem Deutschen übersetzt von Christopher Sultan): Unprotected – How Legalizing Prostitution Has Failed. In: Der Spiegel. 2013-05-30. Abgerufen am 10. März 2020. (en)

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