Jugendamt

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Das Jugendamt ist in Deutschland eine Behörde, deren rechtliche Grundlagen sich im Achten Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - finden. Organisatorisch ist das Jugendamt für eine Stadt bzw. Gemeinde oder einen Landkreis (Landkreisjugendamt) zuständig. Das Jugendamt hat seit dem Jahr 2000 auch die Aufgabe, im Falle von häuslicher Gewalt Wege aufzuzeigen, wie Konflikte in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

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1 Kritik

Die Mitarbeiter von Jugendämtern werden oft als Erfüllungsgehilfen des Staates gesehen. Teilweise wird nur nach Aktenlage entschieden, d.h. es wird oft nicht mit den betroffenen Menschen gesprochen. Begründet wird das meist mit dem Personalmangel im öffentlichen Dienst, so dass ein Gespräch meist erst vor dem Familiengericht stattfindet. Das Problem ist jedoch in Deutschland nicht neu. Teilweise ergibt sich die Kritik aus Erfahrungen im Nationalsozialismus oder in der DDR. Manche Politiker sehen vor allem den Schutz des Kindes als Aufgabe. So wurde der SPD-Politiker Olaf Scholz im Jahr 2002 wie folgt zitiert: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“[1] Die ehemaligen Einwohner der DDR haben mit solchem Gedankengut, das aus dem Sozialismus stammt, leidliche Erfahrungen machen müssen.

2 Siehe auch

3 Weblinks

4 Andere Lexika





5 Einzelnachweise

  1. https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html

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