Sorgerecht

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter Sorgerecht versteht man im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, das jeweilige Kind, das im biologischen oder im juristischen Sinne das eigene ist, im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen, sowie diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. Oft wird auch der Begriff Erziehungsberechtigte für die Eltern verwendet. Amtlich heißt es in Deutschland Recht der elterlichen Sorge,[1] Einzelheiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1687 ff. geregelt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Weblinks

2 Einzelnachweise

  1. siehe § 1773 BGB

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway