Sorgerecht
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Unter Sorgerecht versteht man im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, das jeweilige Kind, das im biologischen oder im juristischen Sinne das eigene ist, im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen, sowie diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. Oft wird auch der Begriff Erziehungsberechtigte für die Eltern verwendet. Amtlich heißt es in Deutschland Recht der elterlichen Sorge,[1] Einzelheiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1687 ff. geregelt.
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