Standesamt
Das Standesamt ist eine staatliche Behörde, die für natürliche Personen bestimmte Daten wie Geburt, Heirat, Ehescheidung und Tod erfasst. In früheren Zeit wurden diese Daten zum Beispiel in Kirchenregistern verzeichnet. Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzten Rheinland und ab 1. Oktober 1874 in Preußen eingeführt. Mit dem Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung von 1875 wurden zum 1. Januar 1876 in ganz Deutschland einheitliche Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Standesamtsregister) eingerichtet.[1] Das Standesamt ist oft im jeweiligen Rathaus zu finden. Die Aufgaben sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich.
In Polen ist es zum Beispiel noch heute möglich, eine kirchliche Ehe einzugehen, ohne noch einmal standesamtlich heiraten zu müssen.[2] In der Schweiz heißt die Behörde Zivilstandsamt.
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