Kirchenbuch

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Als Kirchenbuch (auch Kirchenregister, Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen- oder Pfarr-Matriken, in der Schweiz der Rodel, die Rödel[1], Mehrzahl Kirchenbücher) werden Bücher mit Listen über Taufen, Trauungen und Todesfälle bezeichnet, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Sie gelten als öffentliche Urkunden über die in ihnen verzeichneten kirchlichen Amtshandlungen. Bis in die siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden Personenstandsfälle nur von den Religionsgemeinschaften verzeichnet. Seit 1876 werden in Deutschland die entsprechenden staatlichen Personenstandsbücher im Standesamt geführt, wobei das Geburtsdatum und nicht das Taufdatum eingetragen wird. Historische Kirchenbücher sind wertvolle Quellen der Forschung. Pfarrämter sind nach wie vor zur Führung von Kirchenbüchern verpflichtet.

Das Kirchenbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Messbuch, auch Missale genannt, das als Vorlage für die Liturgie dient. Allerdings werden seit dem 18. Jahrhundert vorzugsweise in reformierten Gegenden Sammlungen mit Texten für den Gottesdienst Kirchenbuch genannt, um sie von lutherischen Agenden abzugrenzen, deren Inhalt gesetzlichen Charakter hat. Auch Chroniken und Rechnungsbücher wurden und werden gelegentlich als Kirchenbücher bezeichnet.

Andere Lexika





  1. Artur Lehmann: Familienbuch in 2 Teilen. Selbstverlag, 1989, S. 11.

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