Vormund

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vormund (von althochdeutsch munt = Schirm, Schutz, Gewalt) ist ein deutsches Rechtsinstitut und bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge. Die Rechtslage in Deutschland ist durch die Bestimmungen zur Vormundschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1] normiert. Seit der Betreuungsrechtsreform von 1992 kann die Vormundschaft nur noch für eine minderjährige Person bestellt werden. Volljährige können in Deutschland seitdem eine rechtliche Betreuung bekommen (§ 1896 BGB), die jedoch auf Teilbereiche (zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten) beschränkt werden kann.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Einzelnachweise

  1. siehe §§ 1773–1895 BGB

2 Andere Lexika




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway