Vormund
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Vormund (von althochdeutsch munt = Schirm, Schutz, Gewalt) ist ein deutsches Rechtsinstitut und bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge. Die Rechtslage in Deutschland ist durch die Bestimmungen zur Vormundschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1] normiert. Seit der Betreuungsrechtsreform von 1992 kann die Vormundschaft nur noch für eine minderjährige Person bestellt werden. Volljährige können in Deutschland seitdem eine Betreuung bekommen (§ 1896 BGB), die jedoch auf Teilbereiche (zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten) beschränkt werden kann.
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1 Einzelnachweise
- ↑ siehe §§ 1773–1895 BGB
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