Betreuung

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Die Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter, gesetzlicher Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Zu unterscheiden sind dabei:

  • die rechtliche Vertretung Volljähriger durch einen Betreuer
  • die Helferschaft auf Anordnung des Jugendgerichtes, siehe Vormund
  • die Betreuung und Obsorge von alten oder behinderten Menschen, siehe Fürsorge

Für die Betreuung ist im Gegensatz zu anderen Formen der Vertretung - zum Beispiel einer Vollmacht - der Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Bei Minderjährigen wird in der Regel das Jugendamt tätig.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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