Kindeswohl
Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen umfasst. Wichtig ist die Bewertung des Kindeswohls insbesondere bei einer Kindeswohlgefährdung und bei Verfahren, in denen die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht strittig sind.
Grundlagen für die Bewertung des Kindeswohls sind:
- die Bindungstheorie, das Bindungsprinzip in der Familie
- das Förderung bei Pflege, Betreuung und Versorgung
- bei der Erziehung das Kontinuitätsprinzip
Ferner sind die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, unter denen das Kind aufwächst, im Einzelfall zu prüfen. Dazu gehören neben der Gesundheit auch die finanzielle Absicherung. Eine Vernachlässigung kann zu einer Verwahrlosung führen.[1] Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine staatliche Aufgabe und darf nur in begründeten Ausnahmefällen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Heutzutage wird auch wiederholte oder erhebliche körperliche Gewalt als Kindeswohlgefährdung angesehen. Die häufigsten Probleme ergeben sich bei Trennungen bzw. Scheidungen der Eltern. Ein Wandel der Auffassungen ergab sich bei der Stellung der Alleinerziehenden seit den 1960er Jahren, die anfangs noch unter der Aufsicht des Jugendamtes standen.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Einzelnachweise
- ↑ siehe Art. 6 Abs. 3 Grundgesetz
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.