Kindeswohlgefährdung

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Kindeswohlgefährdung bedeutet: Das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes ist gefährdet. Wenn die Erziehungsberechtigten nichts dagegen unternehmen können oder wollen, muss in Deutschland das Jugendamt tätig werden. Über geeignete Maßnahmen entscheidet ein Familiengericht.

1 Zitate

  • "Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind." (BGB § 1666 Abs. 1)
  • "Nicht ausreichend für ein Eingreifen des Familiengerichts ist dagegen alleine die Zerstrittenheit der Eltern untereinander." (Hartmann-Hilter Rechtsanwälte gefunden auf familienrecht-muenchen.de am 3. März 2020)

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