Familiengericht
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Das Familiengericht wurde im Jahr 1976 als eine Abteilung bei den Amtsgerichten eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensachen, insbesondere bei Alleinerziehenden.
Am 1. September 2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft.
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