BGH-Urteil gegen Google Autovervollständigung

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Das BGH-Urteil gegen Google Autovervollständigung erging im Mai 2013. Der US-Internetkonzerns Google verlor in einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Google hatte diese Funktion seit 2009.

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1 Details

  • Der Unternehmer Rolf Sorg von der Firma PM-International[1] hatte 2011 vor dem Landgericht in Köln gegen Google geklagt, weil sein Name durch die Autovervollständigen-Funktion der Suchmaschine von Google nach der Eingabe automatisch um die beiden Begriffe „Scientology" und "Betrug“ ergänzt worden war. Er zog damit in zweiter Instanz auch vor das Oberlandesgericht, um Schadensersatz zu bekommen.
  • Am 14. Mai 2013 erging vor dem BGH ein Urteil, wonach das Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt worden sei.[2]
  • Das Urteil wirkte sich auch auf Bettina Wulffs Klage gegen Google aus.[3]

2 Siehe auch

3 Weblinks

4 Einzelnachweise

  1. Bericht in der BILD-Zeitung am 15. Mai 2013
  2. Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google" am 14. Mai 2013. Abgerufen am 16. Juli 2013.
  3. Süddeutsche Zeitung: Googles Autocomplete verletzt Persönlichkeitsrechte am 14. Mai 2013. Abgerufen am 3. Dezember 2013.

5 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (BGH-Urteil gegen Google Autovervollständigung) vermutlich nicht.

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