Geschichte der Judenverfolgung im Mittelalter/ Spätmittelalter Teil 3

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zeitstrahl-Mittelalter PP.png
Zeitstrahl-Fruehmittelalter PP.png
Zeitstrahl-Hochmittelalter I.png
Zeitstrahl-Hochmittelalter II.png
Zeitstrahl-Spaetmittelalter I.png
Zeitstrahl-Spaetmittelalter II.png
Zeitstrahl-Spaetmittelalter III.png






Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Das Spätmittelalter (1250 - 1600 n. Chr.) (Teil III)

Das Spätmittelalter[1] bricht an. Es werden viele Erfindungen gemacht, die das Alltagsleben erleichtern. Überlieferungen aus dieser Zeit sind jetzt, auch Dank des Buchdruckes, vermehrt erhalten.

1400 - 1449


1.1 Judenverfolgung in der Schweiz

Um das Jahr 1400 verschlechterte sich die Lage der Juden in der Schweiz. Schikanen waren an der Tagesordnung. Juden wurde verboten, vor Gericht gegen Christen auszusagen. Vielfach wurde ihnen Ritualmord[2] vorgeworfen. Dieses führte zur Vertreibung der Juden aus den Städten. In Diessenhofen, Schaffhausen und Winterthur kam es 1401 zu Judenpogromen:

Zeitstrahl-Spaetmittelalter II.png

Die Schikanen wurden häufiger, und das den Juden mancherorts auferlegte Verbot, vor Gericht gegen Christen auszusagen (Zürich 1404), bedeutete eine massive Einschränkung der Geschäftstätigkeit. Vorwürfe des Ritualmordes führten in vielen Städten zur Vertreibung oder Flucht der Juden. 1401 fand in Diessenhofen, Schaffhausen sowie Winterthur neue Judenverfolgungen statt:[3]
In Diessenhofen hatte ein Knecht des Vogtes namens Zan den vierjährigen Sohn des Ratsherren Lory ermordet. Es ging das Gerücht um, dass der Mörder im Dienste eines Schaffhausener Juden, Michel Vivelmann, die Tat angestiftet hat. Vivelmann befand sich seit acht Tagen in Diessenhofen. Der Knecht gestand, dem Juden das Blut des Kindes versprochen zu haben. Nach einem kurzen Gerichtsverfahren wurde Zan gerädert. Vivelmann und alle Juden Dissenhofens wurden verbrannt. Die Schaffhausener Juden bekamen Kenntnis von den Vorgängen und flüchteten über den Rhein. Sie versuchten in einer Nachtwanderung nach dem Ort Stein zu gelangen. Die Verfolger holten sie ein, brachten sie nach Schaffhauen zurück und machten ihnen den Prozess. Vielmann hatte nämlich auf der Folter ausgesagt, er hätte auf Geheiss eines Juden namens Hirz den Mord begehen lassen. Unter den Qualen des peinlichen Verhörs (Folter) gab Hirz alles zu. Auch seine Genossen Matthias und Lemblin gaben die Anstiftung zu. Auf dem Weg zum Scheiterhaufen jedoch nahmen sie ihr Geständnis zurück und erklärten, dass sie nur durch die Folter gestanden hätten. Man glaubte ihnen nicht. So bezeichneten sie ihre Verurteilung als Justizmord, ihre Richter als Mörder und Bösewichte. Dennoch wurden sie verbrannt. [4]
Ab Mitte des 15. Jh. wurden die Juden, die vom Ende des 14. Jh. an nach und nach ihre Bedeutung als Geldverleiher verloren, aus praktisch allen Städten weggejagt; 1489 beschloss die Tagsatzung die Ausweisung aus der ganzen Eidgenossenschaft für das Jahr 1491.[3]

1.2 Der Talmud wird, wieder einmal, verboten - der Reformpapst Martin V. prangert Judenverfolgungen und -beschuldigungen an

Der Gegenpapst Benedikt XIII. erliess im Jahre 1415 in seiner Judenbulle das Verbot, den Talmud zu benutzen oder zu verbreiten. Nur päpstliche Judenmissionare waren von dem Verbot ausgenommen.[5][6][7][8]

Auch in Österreich wurden Juden verfolgt. 1420 wurde in Enns ein Hostienschändungsprozess angestrengt. 1421 wurden in Wien, wegen Hostiendiebstahls Juden verbrannt.[5]

Kurze Zeit später nimmt sich der Reformpapst Martin V. des Thema der Judenverfolgungen und -beschuldigungen an. Er weist, ähnlich wie sein Vorgänger, Papst Innozenz IV. , im Jahre 1247, Ritualmorde[2], Brunnenvergiftungen[9] usw. scharf zurück:

„Papst Martin V. weist in seiner Bulle darauf hin, dass die Christen den Juden mit Unrecht vorwerfen, dass sie Gift in die Brunnen werfen und ihre ungesäuerten Brote mit Menschenblut mischen. Jeder Christ solle die Juden mit menschlicher Milde behandeln. Wer gegen diese Bulle handeln würde, soll der Strafe der Excommunication verfallen. Rom, 20. Feb. 1422.
Diese Urkunde ist aus den Registerbüchern im Päpstl. Geheimarchiv zu Rom veröffentlicht in den Annalecta iuris Pontificii XII.
(Anm. des Hauptautors: Es folgt der Urkundentext in lateinischer Sprache, anschl. die deutsche Übersetzung als Fußnote:)
Martin Bischof dc. (wie bei Nro 28.). Nun haben wir kürzlich die Klagen einiger Juden erhalten, welche besagten, dass mehrere Prediger des Wortes Gottes sowohl von den Bettler- als von anderen Orden, in ihren Predigten zum Volke unter Anderem den Christen ausdrücklich gebieten, dass sie jeglichen Umgang mit den Juden fliehen und meiden, mit ihnen in keiner Weise eine Gemeinschaft haben, und nicht wagen, noch sich unterfangen sollten, für sie zu kochen, Feuer oder irgend etwas zur Arbeit ihnen zu reichen oder von ihnen zu nehmen, die Kinder der Juden zu säugen oder zu nähren; und die Zuwiderhandelnden seien allen Rechtens den schweren Urteilen der Excomunication und anderen Kirchenstrafen verfallen. Deshalb entstehen bis weilen unter ihnen und den Christen Streitigkeiten und Ärgernisse und es wird den Juden, welche, wenn sie milde und menschlich behandelt würden, vielleicht zum Christenglauben sich bekehrten, Anlass gegeben, in ihrem Unglauben zu verharren. Um zu bewirken, dass die genannten Juden sich loskaufen, um sie ihrer Güter und Habe berauben und steinigen zu können, erdichten bisweilen zahlreiche Christen Anlässe und Vorwände, und streuen in den Zeiten des häufigen Sterbens und anderer Calamitäten aus, dass die Juden Gift in die Brunnen geworfen und in ihre ungesäuerten Brode Menschenblut gemischt haben. Diese Verbrechen, welche ihnen so mit Unrecht vorgeworfen werden, streut man aus, um Menschen zu verderben. Aus diesen Anlässen werden die Völker gegen die Juden aufgereizt, tödten dieselben, suchen sie heim und quälen sie mit unterschiedlichen Verfolgungen und Bedrückungen. In Erwägung, dass es der christlichen Religion zukömmt, um so williger den Juden gegen ihre Verfolger und Bedrücker sichersten Schutz zu gewähren, je ausdrücklicher sie als Zeugniss für den wahren Glauben erhalten wurden, indem ihr Prophet bezeugt, dass ihre Überreste dereinst werden selig werden, verfügen wir, dass das Verbot der Prediger, wonach die Juden nicht mit Christen verkehren dürfen, und das Urteil der Excommunication keinerlei Gewicht habe, und verbieten euerer Bürgerschaft und zumal den Ortsbehörden und den Oberen der genannten Orden aufs strengste, zu gestatten, dass fernerhin Derartiges oder Aehnliches gegen die Juden beiderlei Geschlechts, wo immer dieselben in ihren Diöcesen, Staaten, Ländern und Orten wohnen, von irgend welchen geistlichen und weltlichen Predigern jeglichen Standes, Grades, Ordens, Glaubens oder Verhältnisses gepredigt werde, indem wir beachtet wissen wollen, dass jeder Christ die Juden mit menschlicher Milde behandle, ihnen nicht an ihrer Person oder an ihren Hab und Gut Unrecht, Belästigung oder Anfeindung anthue, sondern dass, wie ihnen ein wechselseitiger Verkehr mit den Christen gestattet ist, also auch ihnen erlaubt sei gegenseitig Vorteil von einander zu haben. Ferner gewähren wir den Juden aus besonderer Gnade, dass sie aller und jeglicher Privilegien, Gnaden, Freiheiten und Vergünstigungen, gleichwie durch welche Autorität, durch welche Personen oder in welcher Wortfassung sie ihnen eingeräumt wurden oder in Zukunft eingeräumt werden, die wir ihnen auch als gebührend erachten wollen, sich bedienen und erfreuen können, indem wir bestimmen, dass die Inquisitoren der ketzerischen Verderbtheit gegen die Juden, welche in geistlichen Dingen diesen Oberen, in weltlichen aber den Herren eben dieser weltlichen Behörden unterworfen sind, keinerlei Gerichts- oder Herrscher-Gewalt ausüben, nichts von ihnen fordern können, oder um ein Urteil auszuführen, sie zu beunruhigen und zu belästigen sich herausnehmen, sei es selbst oder durch einen anderen auf irgend eine Weise. Alle diejenigen aber, welche Vorstehendem irgendwie zuwiderhandeln, sollen eben dadurch der Strafe der Excommunication verfallen sein: jedoch wollen wir, dass nur denjenigen Juden die Sicherheit dieser Beschirmung zu teil werde, welche nichts zur Untergrabung des christlichen Glaubens vorzunehmen sich unterfangen haben. Da es schwierig erscheint, vorliegenden Brief einzeln auszustellen, wollen wir, dass eine Ausfertigung dieses Schreibens und vorerwähnter Privilegien, Gnaden, Freiheiten und Vergünstigungen von der Hand eines öffentlichen Schreibers in öffentliche Form gebracht und mit dessen Siegel übertragen und verschlossen werden darf. Wir wollen und verfügen, dass jeder Ausfertigung überall voller Glaube, wie dem Original-Schreiben geschenkt werden soll, ohne dass apostolische oder irgendwelche andere entgegengesetzte Verordnungen dem im Wege stehen. Somit soll es keinem einzigen Menschen gestattet sein, diese unsere Urkunde, enthaltend unser Verbot, unseren Willen, unser Zugeständnis, Gesetz und unsere Anordnung, zu verletzen oder mit frevelhaftem Mute ihm zuwiderzuhandeln; wer dies aber trotzdem zu versuchen sich herausnimmt, der soll erfahren, dass er der Ungnade des allmächtigen Gottes und seiner Apostel Petrus und Paulus verfallen wird. Gegeben in Rom zu St. Peter am 20. Februar im fünften Jahre unseres Pontificats. (1422).
(1873), p. 387. Eine zweite gleichlautende Urkunde von demselben Tage, die jedoch nur den zweiten Teil enthält, beginnend Martinas etc. Considerantes quod religioni convenit Christiane etc. wird von Raynaldus, Annales ecciesiastici zum Jahre 1422 nr. 38 mitgeteilt. Die ganze Urkunde befindet sich ferner als ein im Jahre 1464 angefertigtes Transsumpt im lateinischen und gleichzeitigen deutschen Text im Kgl. Bayrischen Allgemeinen Reichsarchiv zu München, Rubrik "Juden in Bayern 1464".
Die päpstlichen Bullen über die Blutbeschuldigung. 1893.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S.95-98; Abschn. 211.
s.a.: "Geschichte der Judenverfolgung im Mittelalter/ Böhmisches Reich (bis 1600)#1422

1.3 In Köln, im böhmischen Eger und werden die Juden verbannt - Papst Nicolaus V. schreibt eine Bulle gegen die ungerechtfertigten Ritualmordvorwürfe

1425: werden Juden aus der Stadt Köln in die Umgegend vertrieben.[5]
Die beiden regierenden Bürgermeister der Stadt, Johannes von Heimbach und Heinrich von Hardevust fassten, gemeinsam mit dem Stadtrat den Beschluß, die Juden aus der Stadt auszuweisen. Der Kölner Erzbischof und die Kölner Juden sprachen beim deutschen Kaiser vor. Dieser schrieb Dekrete an die Stadt Köln. Der Kölner Magistrat jedoch kümmerte sich nicht um die Anweisungen des Kaisers.[10]

Ein Dokument, datiert auf den 3. Oktober 1430, weist die Vertreibung der Juden aus der böhmischen Stadt Eger[5] nach:

„König Sigmund befiehlt dem Bürgermeister, Rate und den Bürgern zu Eger, dass sie die Juden aus ihrer Stadt ausweisen, doch sollen sie ihnen behilflich sein, dass sie ihre Habe, Pfänder und Schulden bekommen, mit Ausnahme ihrer Häuser, Höfe, der Synagoge und des Judenfriedhofes, welche den Egerer Bürgern zum Nutzen verbleiben sollen. Aus der Synagoge sollen sie eine Kapelle Gott und der heiligen Jungfrau zum Lobe stiften. Der König erklärt ferner alle Freiheitsbriefe, welche die Egerer Juden von Kaisern und Königen besitzen, für ewige Zeiten für ungültig. Die Juden sollen dies bestätigen. 1430, 3. Oct.
(Anm. des Hauptautors: In der Folge zitiert Bondy die Urkunde von König Sigmund in deutscher Sprache.)
Dr. y. Simon, Urkundliches Mat. zur Geschichte der Egerer Judengemeinde. Braun, Monatsschrift für Gesell, des Judentums 44. rocnik.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S.102ff.; Abschn. 220.
s.a.: "Geschichte der Judenverfolgung im Mittelalter/ Böhmisches Reich (bis 1600)#1430

1435 werden die Juden aus Speyer vertrieben.[11][12]

Am 5. November 1447 veröffentlicht Papst Nicolaus V. seine Bulle gegen die ungerechtfertigten Ritualmordvorwürfe gegenüber den Juden:[11]

„Papst Nicolaus V. tritt in seiner Bulle gegen die Blutbeschuldigung, Bedrückung und Verfolgung der Juden auf; er droht in dieser Urkunde, welcher er das Gewicht ewiger, unvergänglicher Giltigkeit beilegt, allen Priestern und Laien, welche die Blutbeschuldigung gegen die Juden erheben, mit der Strafe der Exkommunikation. Rom, 5. Nov. 1447.
(Anm. des Hauptautors: In der Folge zitiert Bondy die Urkunde in lateinischer Sprache, darauf folgend die deutsche Übersetzung:)
Deutsch: Nicolauis, Bischof, Diener der Diener des Herrn, befiehlt zum ewigen Gedächtnis. Obschon die Huld des päbstlichen Stuhles sammtlichen Gläubigen gnädig sein muss, umfasst sie dennoch aus besonderer Menschlichkeit auch den Stamm der Juden, welche einen geringeren Schutz der Gesetze haben, damit sie in ihren Beziehungen mit den Gläubigen Ruhe und Frieden finden und von unverdienten Bedrückungen verschont bleiben.
Vor Kurzem wurde uns im Namen aller in Spanien lebenden Juden geklagt, dass ungeachtet der Vorschriften der verschiedenen römischen Bischöfe, unserer Vorgänger, insbesondere des Papstes Nicolaus, welche festsetzten, dass sie kein Christ gegen ihren Willen zur Taufe zwingen soll, sondern wenn irgend Einer von ihnen frei, aus Uiberzeugung zum Christentume Zuflucht nahm, wenn sich sein Wille offen zeigte und er ohne viele Umstände Christ würde; soll kein Christ es wagen ihre Personen, ohne Urteil der Landesobrigkeit, zu verwunden, zu tödten, sie um Geld berauben oder die gute Freiheit, welche sie bisher in dem von ihnen bewohnten Ländergebieten hatten, zu verkürzen. Ausserdem soll Niemand sie bei der Feier ihrer Festtage durch Prügel oder Steine in irgend einer Weise stören. Niemand mit Gewalt von ihnen andere Dienste fordern als jene, welche sie schon in früheren Zeiten geleistet haben und es Niemand wagen den Friedhof der Juden zu verwüsten, oder unter dem Vorwande Geld zu suchen, Todte auszuscharren. Es wurde geklagt, dass überdies einzelne Christen dieses Landes, insbesondere niedrig Gestellte und niederer Denkende, welche durch Absichten und Ratschläge anderer Christen, insbesondere einzelner Ordenspriester verführt, zur Zeit christlicher Festtage, namentlich in der Passionswoche, in welcher die Juden die Türen ihrer Häuser und Wohnungen geschlossen haben und halten, diese stürmen, die Türen gewaltsam herausreissen, ihrer Synagogen sich bemächtigen und sie zerstören, einige von ihnen in Kirchen umwandeln und zu weltlichen Zwecken verwenden und in anderer Weise sie vernichten, und damit sie um so leichter diese Juden den Christen verhasster machen können, versuchten und versuchen sie die Christen zu überzeugen, dass die Juden einzelne Feiertage ohne die Leber und das Herz eines Christen nicht feiern können.
Deshalb wurde seitens der genannten Juden, welche behaupten, dass die angeführten Ursachen sehr oft die Verstümmelung der Glieder, Morde und andere Gefahren und Nachteile für das Leben und den Besitz zur Folge hatten und, wie es scheint, künftighin noch mehr haben werden, an uns die dringende Bitte gestellt, dass wir sie dagegen in entsprechender Weise in unserer apostolischen Güte gnädig zu beschützen geruhen mögen.
In Erwägung, dass es dem christlichen Glauben zusteht, den Juden um so bereitwilliger sicheren Schutz gegen ihre Verfolger und Bedrücker zu gewähren, je ausdrücklicher sie als Zeugnis des wahren Glaubens erhalten blieben, sind wir jenen Bitten ebenfalls geneigt, indem wir den Spuren der erwähnten Vorgänger folgen, und verbieten mit dieser ewigen, unveränderlichen Bestimmung auf das strengste allen gläubigen, geistlichen und weltlichen Christen, so wie den Vorgesetzten der Bettel- und anderer verschiedenen Orden, wie auch den Laien jener Länder, welchem immer Stande, Range, Orden oder Verhältnissen sie angehören, auch wenn sie mit erzbischöflichen, bischöflichen oder anderen kirchlichen oder weltlichen Würden ausgezeichnet wären, dass sie künftig weder selbst, noch durch andere, öffentlich oder geheim, indirekt oder direkt gegen diese Juden nichts derartiges unternehmen sollen, damit sie dieselben oder einen von ihnen, insofern es sich nun auf die Person oder den Besitz bezieht, nicht belästigen oder verleumden und dass sie die Juden ohne gerechte Schuld nicht tödten, verwunden und nicht beleidigen, gefangenehmen, sie an Samstagen und anderen Tagen, welche sie nach ihren Gewohnheiten und Gesetzen feiern, in der Beibehaltung und in der freien, unverkürzten Ausübung ihrer Ceremonien, Gesetze, Verordnungen nicht behindern, und dies unter keinem ausfindig gemachten Verwände nicht wagen oder sich unterfangen, sondern sich mit menschlicher Gütigkeit zu ihnen verhalten sollen. Wir befehlen Allen und jeder Ortsobrigkeit und den Aemtern der Städte, Länder und Orte aller Landstriche und ihren Beamten, dass sie alle Christen und einen Jeden, von welchem geistlichem oder weltlichem Range immer, die Minoriten, Cistercienser, Bettel- und anderer Orden, Mönche, sowie Laien in ihren Staaten, Diöcesen, Ländern und Orten, Freien und Nichtfreien, welche dem zuwider handeln, was hier gesagt wurde, und es wagen würden besagte Juden zu belästigen, zu beunruhigen oder zu bedrücken, künftig gegen die für sie giltigen Gesetze, in welcher Weise immer, die Vorgesetzen nämlich und ihre Beamten durch Androhung der Excomunication, die Aemter aber und ihre Beamten mit Geld- und anderen strengen Strafen, welche ihnen angemessen erscheinen werden, jedesmal, wenn dies nötig ist und wenn Jemand wegen der genannten Juden oder einem von ihnen gegenwärtig oder künftig untersucht wird, ermahnen und warnen, ihnen anweisen und befehlen, damit sie von ähnlichen Sachen ablassen und dem beschädigten Juden nach Mass ihrer Schuld oder Benachteiligung Ersatz leisten, und falls von Jemand anerkannt war, dass er den vorstehenden Befehlen und Verwarnungen sich entgegenstellt und sie verachtet, ihn diesen Strafen nach gerichtlichem Verfahren unterwerfen.
Diesem stehen nicht entgegen die allgemeinen Bestimmungen, Befehle, Privilegien, Verbote und besondere apostolische Urkunden wenn auch von ihnen im ganzen Umfange und vollem Wortlaute hier ganz und ausdrücklich Erwähnung gemacht werden sollte, und sollen für jene, welche sie missachten und für alle Anderen, welche dagegen handeln, keine Entschuldigung sein. Aber nur jene Juden sollen durch den Schutz dieser Urkunde beschirmt sein, welche für alle Zukunft ewige Macht haben soll, welche sie nicht missbrauchen und es nicht wagen. Etwas zur Untergrabung des christlichen Glaubens zu unternehmen. Deshalb soll keinem einzigen Menschen erlaubt sein diese unsere Anordnung und unseren Willen umfassende Urkunde nicht einzuhalten und mit gottloser Absicht gegen sie zu handeln. Wer es aber dennoch wagen sollte dies zu versuchen, wisse, dass er der Ungnade des allmächtigen Gottes und seiner Apostel Peter und Paul verfällt.
Gegeben in Rom bei Set. Peter im Jahre der Geburt des Herrn 1447 am 5. November im ersten Jahre unseres Pontifikates.
(Anm. des Hauptautors: Bondy erläutert nun seine Quelle:)
Diese Bulle d. d. Romae IV. non. Novembr. MCCCCXLVII. (5. November 1447) befindet sich im Papstlichen Geheimarchiv zu Rom Reg. 385. Fol. 255 b.—256 b. Den Satz: "ut facilius Judeos ipsos — dietim presumunt" wird mitgeteilt von F. Kayer in "Archiv für katholisches Kirchenrecht" Bd. 53. (1885). S 210.
Israelitische Monatsschrift. Wissenschaftliche Beilage zur "Jüdische Presse" No 22, 1893.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S.116ff.; Abschn. 232.
s.a.: "Geschichte der Judenverfolgung im Mittelalter/ Böhmisches Reich (bis 1600)#1447


Zum nächsten Artikel

2 Einzelnachweise und Quellen

  1. Anm. des Hauptautors: Eigentlich endet das Spätmittelalter mir der Reformation Martin Luthers. Ich möchte hier etwas darüber hinaus gehen, weil auch in der nachreformatorischen Zeit Juden teilweise massiv verfolgt wurden.
  2. 2,0 2,1 Ritualmord:
    Juden sollen, besonders um die Osterzeit herum christliche Jungen entführt und geschlachtet haben, um deren Blut zu trinken. Erstes namentlich bekanntes Opfer soll 1144 William aus Norwich gewesen sein. In Deutschland ist eines der bekanntesten die Geschichte um den 16jährigen Werner aus Oberweichsel (Bacharach):
    Am Gründonnerstag des Jahres 1287 soll er erschlagen (nach anderer Überlieferung mit Stichwunden übersät) aufgefunden worden sein. Zweifelhaften Zeugenaussagen nach, soll sein Blut von Juden für das Passah-Fest benötigt worden sein. Andere Quellen berichten, daß er an den Füßen aufgehängt wurde, damit die Juden in den Besitz der Hostie gelangen, welche er geschluckt habe. Seine Leiche soll in den Rhein geworfen worden sein, wo sie gefunden wurde.
    Die beschuldigten Juden wurden nicht lange befragt, sechsundzwanzig Juden wurden ohne Prozess ermordet.
    Die jüdischen Gemeinden des Umlandes empörten sich und wandten sich an den Kaiser Rudolf von Habsburg (1218 -1291). Dieser war von der Unschuld der Juden überzeugt. Er legte den Mördern eine Geldbuße auf und befahl den Leichnam des Werner zu verbrennen.
    Seinem Befehl wurde nicht Folge geleistet. Im Gegenteil: Man errichtete für den ermordeten Werner eine Kapelle, denn viele Christen pilgerten nach Bacharach, sein Leichnam wurde verehrt. Bis in das Jahr 1963 feierte man das Fest des heiligen Werner.
    Quelle: "Ökumenisches Heiligenlexikon: Werner von Oberwesel (von Bacharach)"
    Im Jahr 2001 brachte man an der Kapelle eine Tafel mit dem Text eines Gebetes Papst Johannes XXIII. an:

    „Wir erkennen heute, daß viele Jahrhunderte der Blindheit unsere Augen verhüllt haben, so daß wir die Schönheit Deines auserwählten Volkes nicht mehr sehen und in seinem Gesicht nicht mehr die Züge unseres gestorbenen Bruders wiedererkennen.
    Wir erkennen, daß ein Kainsmal auf unserer Stirn steht. Im Laufe der Jahrhunderte hat unser Bruder Abel in dem Blute gelegen, das wir vergossen, und er hat Tränen geweint, die wir verursacht haben, weil wir Deine Liebe vergaßen.
    Vergib uns den Fluch, den wir zu Unrecht an den Namen der Juden hefteten.
    Vergib uns, daß wir Dich in ihrem Fleische zum zweitenmal ans Kreuz schlugen.
    Denn wir wußten nicht, was wir taten.“

    "Verein für die Geschichte der Stadt Bacharach und der Viertäler e.V.: Bacharach und die Geschichte der Viertälerorte - Leseprobe: Die Wernerkapelle"

    Bis in die heutige Zeit wird immer wieder ein Bezug zwischen Juden und Ritualmorde hergestellt. Zuletzt im Januar 2010, als an der Kölner (Papplakat-)Klagemauer vom Betreiber ein Hetz-Plakat aufgehängt wurde. Dieses zeigte einen an einem Tisch sitzenden Mann, der mit Gabel und Messer ein totes ausgeblutetes palästinensisches Kind zerstückelt. Der Brustlatz des Mannes schückt ein blauer Davidstern.
    Quelle: "Zentralrat der Juden in Deutschland: Ritualmord - Kölner Plakat greift in die Rüstkammer alten Judenhasses"

  3. 3,0 3,1 "Historischen Lexikon der Schweiz: 1 - Die Juden in den mittelalterlichen Städten"
  4. "Studien zur Geschichte der Juden in der Schweiz während des Mittelalters von Augusta Steinberg Dr. phil., Zürich 1902", ebd. Seite 138 f.
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 Michael Kühntopf: "Juden, Juden, Juden Band I - Jüdische Chronik - bis 07. November 1862"; ISBN 978-3-8334-8628-9; S. 240
  6. "hagalil.com: Wer ist schuldig am Tode Jesu: Wurzeln des Misstrauens"
  7. "The Jewish Encyclopedia; Isidore Singer, Ph. D; 1906"; ebd. S. 6 (engl.)
  8. "jewishencyclopedia.com: BENEDICT XIII. (PEDRO DE LUNA)"
  9. Brunnenvergiftung:
    Im Jahr 1321 wurden die Juden beschuldigt, sie hätten, um die Christen des Landes zu ermorden, die Brunnen verseucht. Zwei Jahre später, im Jahre 1323, hatten eben aus diesem Grunde, alle Juden das Land verlassen. Zur Zeit der Pest kam erneut der Verdacht der Brunnenvergiftung wieder auf. In den Jahren 1348 und 1349 erreichte die Gewalt gegen die Juden ihren Höhepunkt.
    Quelle: "Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung: Juden im Mittelalter - Juden und Christen - 3. Die Brunnenvergiftung"
  10. "Geschichte der Juden in Köln am Rhein von den Römerzeiten bis auf die Gegenwart, Köln 1887"; ebd. Seite 244f."
  11. 11,0 11,1 Michael Kühntopf: "Juden, Juden, Juden Band I - Jüdische Chronik - bis 07. November 1862"; ISBN 978-3-8334-8628-9; S. 241
  12. "JewishEncyclopedia.com: SPEYER" (engl.)

3 Verwendete Literatur (über das gesamte Artikelthema "Geschichte der Judenverfolgung im Mittelalter")

  • "Wach auf mein Herz und denke!" - Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Schlesien und Berlin-Brandenburg - "Przebudz się, serce moje, i pomyśl" - Przyczynek do historii stosunków między Śląskiem a Berlinem-Brandenburgia; Hrsg.: Gesellschaft für interregionalen Kulturaustausch - Berlin / Stowarzyszenie Instytut Śląskie - Opole; Berlin-Oppeln 1995, ISBN 3-87466-248-9 sowie ISBN 83-85716-36-X
  • Dr. H. Kottek s.A.: Geschichte der Juden - Verlag der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft 1915
  • Dr. Hermann Vogelstein und Dr. Paul Rieger: Geschichte der Juden in Rom - Zweiter Band - Berlin Mayer&Müller, 1895
  • Geschichte der Juden in Köln am Rhein von den Römerzeiten bis auf die Gegenwart, Köln 1887
  • Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906
  • Hugo Barbeck: Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth; Nürnberg 1878
  • Michael Kühntopf: "Juden, Juden, Juden Band I - Jüdische Chronik - bis 07. November 1862"; ISBN 978-3-8334-8628-9;
  • Nachum Tim Gidal: "Die Juden in Deutschland von der Römerzeit bis zur Weimarer Republik"; ISBN 3-89508-540-5
  • Oskar Schwebel: "Geschichte der Stadt Berlin - Erster Band - Berlin - Verlag von Brachvogel & Ranst 1888"
  • PROF. DR. HANS-JOACHIM BARTMUß: Ascher gegen Jahn. Ein Freiheitskrieg? - Antisemitismus und Nationalismus im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert. (Vortrag im Rahmen einer Ringvorlesung zur Verabschiedung von Prof. Dr. Harald Braun aus dem Hochschuldienst an der Universität Bremen. Erstveröffentlichung in: Streifzug durch die Sportgeschichte. Festschrift für Prof. Dr. Harald Braun, Red. Klaus Achilles, Bremen 2004)
  • Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Band 16; ebd. ab S. 93: HANS-JÖRG GILOMEN: Aufnahme und Vertreibung von Juden in Schweizer Städten im Spätmittelalter
  • Studien zur Geschichte der Juden in der Schweiz während des Mittelalters von Augusta Steinberg Dr. phil., Zürich 1902
  • Volkstümliche Geschichte der Juden in drei Bänden von Dr. H. Graetz weiland Prof. an der Universität Breslau - Zweiter Band. Von der zweitmaligen Zerstörung Jerusalems unter Kaiser Vespasian bis zu den massenhaften Zwangstaufen der Juden in Spanien. Fünfte Auflage, Leipzig 1914
  • Vortrag von Dr. Max Grunwald, gehalten am 26. März im "Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" in Berlin W. und am 2. Mai 1906 in der Greneral Versammlung des „Vereines zur Abwehr des Antisemitismus" in Wien. Druckschrift: Verlag von. Calvary & Gomp. in- Berlin NW./ Druck: Wien 1906