Geschichte der Judenverfolgung im Mittelalter/ Böhmisches Reich (bis 1400)

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1 Verfolgung der Juden zur Zeit der ersten Kreuzzüge im böhmischen Reich

Als Zitatquelle für diesen und den nächsten Abschnitt ist das in Prag 1906 erschienene Buch "Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620" von Gottlieb Bondy verwendet worden. Das Buch stellt, so auch die Aussage von Marie Buňatová in ihrer 2009 veröffentlichten Dissertation[1], als

„...
"bis heute ein grundlegendes Werk für die Erforschung der Geschichte der Juden "von den ältesten Zeiten" bis in das Jahr 1620 dar."“

Marie Buňatová: "Die Prager Juden in der Zeit vor der Schlacht am Weiβen Berg. - Handel und Wirtschaftsgebaren der Prager Juden im Spiegel des Liber albus Judeorum 1577-1601", ebd. S. 19f.[1]

In seinem Vorwort zu dem Buch schreibt Bondy über seine Beweggründe und seine eigenen Hauptinformationsquellen:

„Meinem Berufe nach Kaufmann und Industrieller, ausserdem mehr 40 Jahre im öffentlichen Leben habe ich dennoch stets das lebhafteste Interesse für das Schicksal und die Geschichte meiner jüdischen Glaubensgenossen empfunden. Die Geschichte der über die ganze Welt zerstreuten 10 Millionen Juden ist von vielen Historikern in anerkannt wertvollen Werken in vollendetster Weise, auch sonst in vielen Einzelschriften bearbeitet worden, aber eine Lücke werden mit mir wohl viele Glaubensgenossen mit empfunden haben. Es ist dies der Mangel einer möglichst vollständigen Spezial-Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien, welche den eingehendsten Einblick in deren Schicksale, ihr kulturelles Leben und Verhältnis zu den übrigen Bewohnern, Herrschern und Regierungsorganen des Königreiches Böhmen, der Markgrafschaft Mähren und des Herzogtums Schlesien bieten würde. Bemüht diesem Mangel abzuhelfen, suchte ich vor Allem mich zu überzeugen, ob genügendes Materiale für die Schaffung einer derartigen Spezialgeschichte vorhanden sei. In habe zumeist die in den Bibliotheken des kön. böhm. Landesmuseums und der k. k. Universität vorhandenen Schriften durchgeforscht, von denselben Abschriften genommen und andere mir aus den Archiven von Pilsen, Eger, Kolin etc. verschafft.“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. III;


1.1 Bis 1100

1.1.1 1096

Im Jahre 1096 (in der Zeit des ersten Kreuzzuges) entstand unter der böhmischen Bevölkerung eine große Bewegung zu einer Wallfahrt nach der heiligen Stadt Jerusalem. So blieb nur eine geringe Bevölkerung auf den Burgen und in den Dörfern in Böhmen zurück. Es begann die erste Verfolgung der böhmischen Juden:

„Ein Teil der Wallfahrer, welcher durch Böhmen zog, überfiel die Juden und taufte sie; diejenigen, welche sich widersetzten, wurden getödtet. Bischof Kosmas, durch seine Gerechtigkeitsliebe bewogen, versuchte vergeblich zu verwehren, dass die Juden wider ihren Willen getauft werden; denn er hatte niemand, der ihm Beistand geleistet hätte, indem Herzog Bretislaw mit seinem Heere in Polen weilte. Nach kurzwer zeit legten die Juden das Christentum wieder ab und kehrten zum mosaischen Glauben zurück. In derselben Zeit wollten die nach Böhmen gekommenen Kreuzfahrer von den Juden Geld erpressen oder sie gefangennehmen. Der König widmete der Sache nur wenig Aufmerksamkeit, er meinte, jeder solle sich selbst wehren; infolge dessen wurden die Kreuzfahrer von den Juden überfallen und an zweihundert Deutsche dabei erschlagen.“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 5; Abschn. 10

1.1.2 1098

Im Jahre 1098 schlug die Bevölkerung zurück. Gottlieb Bondy schreibt dazu:

„Nach der gezwungenen Taufe der Juden (1096) und nach ihrer Rückkehr zu ihrer urspünglichen Religion mussten dieselben von dem Volke und von der Behörde viele Widerwärtigkeiten erleiden; deshalb wollten schon viele das Land verlassen. Im Jahre 1098 wurde dem Herzoge Bretislaw berichtet, dass mehrere Juden sich geflüchtet haben und andere ihren Reichtum insgeheim teils nach Polen, teils nach Ungarn verschleppten. Dadurch erzürnt sandte der Fürst seinen kanzler, welcher die Ältesten der Juden (majores natu) zusammenrief und an sie eine Ansprache richtete, in welcher es hiess, dass die Juden nur so arm, wie sie hieher gekommen sind, wieder fortziehen dürfen; dass sie getauft wurden, sei nicht auf Geheiss des Fürsten, sondern nach dem Willen Gottes geschehen. Hierauf wurden die Juden im Auftrage des Herzogs geplündert und man liess ihnen nur soviel Getreide, als sie zum Leben nötig hatten - "O, wie viel Geld wurde den Juden genommen; nicht einmal aus der brennenden Stadt Troja wurde soviel Reichtum auf dem euboischen Ufer zusammengetragen."
Kosmas, Fontes rerum hohem. II. 140. Pulk. V 253

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 6; Abschn. 11

1.2 Bis 1200

1.2.1 1124

Bei der Auswanderung der Juden im Jahr 1124 blieben einige wenige Juden in Böhmen zurück. Sie erlangten, trotz Verfolgung wieder an Einfluss und Reichtum. Unter ihnen auch ein Prager Jude namens Jakob Apella. Im Jahr 1124 errang er den Zutritt zum Herzog Wladislaw. Um noch mehr an Einfluss zu erlangen nahm er den christlichen Glauben an und ließ sich taufen. In seiner Synagoge ließ er einen christlichen Altar errichten und weihen. Hierdurch errang er bei Herzog Wladislaw zu noch mehr Ansehen, dass er ihn zum ersten Beamten im Königreich Böhmen ernannte.

„Allein bald gereute es den Juden, dass er Christ geworden ist, er trat wieder zum Judentume über, zerstörte in einer Nacht den geweihten Altar und warf die Reliquien in den Abort. Als dies dem Herzoge bekannt wurde, liess er den Juden festnehmen und in einen schweren Kerker setzen. All sein Gut wurde eingezogen und in die herzogliche Schatzkammer übertragen. Seine Freunde aber erlegten 3000 Pfund Silber und 100 Pfund Gold, damit der Jude nicht hingerichtet werde. Der Herzog kaufte dafür alle christlichen Sklaven von den Juden los und verordnete zugleich, dass von nun an kein Christ mehr den Juden dienen dürfe.
Kosmas, Fontes rer. boh. II 190. Neue böhmische Chronik von F. M. Fehl 1792 II 130-132.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 7; Abschn. 13

1.2.2 1161

Bondy berichtet, daß im Jahr 1161 86 Juden verbrannt wurden:

„Im J. 1161 kamen unter den Leuten sehr häufig Sterbefälle vor und es fehlte an Ärzten. Da gaben sich die Juden in betzrächtlicher Anzahl als Ärzte aus und heilten Anfangs glpücklich die Kranken. Andere Juden begaben sich in die Städte und Dörfer und wo sie einen Kranken vorfanden, beredeten sie denselben, sich von einem Juden heilen zu lassen. Nach einiger Zeit starben die Christen in desto grösserer Anzahl ohne Schmerz und Krankheit, während die Juden von dieser Pest verschont blieben. Die jüdischen Ärzte kamen infolge dessen in den Verdacht, dass sie die Leute vergiften. Der König liess sie festnehmen und verhören, ob dem so sei, und sie bekannten sich dazu. Für diese Freveltat wurden sodann zur Warnung 86 Juden, die davon wussten, vor dem Wyschehrader Tore verbrannt.
Übersetzt aus Ruffers "Historie Vysehradska".

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 7-8; Abschn. 14

1.2.3 1187

Im Jahr 1187 wanderten die reicheren Prager Juden aus Furcht vor der Pest aus. Ihr Vermögen wurde geraubt. [2]

1.3 Bis 1300

1.3.1 1241

1241 benachrichtigt der Landgraf von Thüringen, Heinrich, den Herzog von Barbania und Bononia von den Überfällen der Tataren. Diese sind in das Königreich Böhmen eingefallen. Sie das Land und die Städte geplündert und weder das Leben der Christen noch der Juden geschont. [3]

1.3.2 1247

Mit dem Datum zum 5. Juli 1247 weist Papst Innocenz IV. den Erzbischöfen und Bischöfen des Deutschen Reiches auf dafür zu sorgen, daß die Juden wegen unwahren Verdachtes nicht verfolgt werden. Die Urkunde (Bulle) wird in lateinischer Sprache von Bondy zitiert.
Am 7. Juli 1273 wird die Bulle von Papst Gregor X. erneuert. Eine entsprechende Urkunde hierzu ist, lt. Bondy, im Stadtarchiv Köln aufzufinden.[3]

Bondy hat die Bulle übersetzt:

„An die Erzbischöfe und Bischöfe in Deutschland. Wir haben die jämmerliche Klage der Juden Deutschlands vernommen, dass einzelne geistliche und weltliche Fürsten und andere Adelige und Machthaber in Euren Städten und Diöcesen, um ungerechter Weise ihre Güter zu plündern und sich anzueignen, gottlose Anschläge gegen sie ersinnen und mannigfache und verschiedene Anlässe erdichten, ohne es vernünftig zu bedenken. Trotzdem die heilige Schrift unter anderen Gesetzesvorschriften sagt: »Du sollst nicht tödten«, und den Juden verbietet, am Passahfeste etwas Totes zu berühren, erheben jene die falsche Beschuldigung, dass sie eben am Passahfeste das Herz eines gemordeten Kindes unter sich verteilen, indem sie glauben machen, dass das Gesetz selbst es vorschreibe, während es doch offenbar dem Gesetze zuwider ist. Und wenn irgendwo ein Leichnam gefunden wird, legt man wieder böswillig ihnen den Mord zur Last. Durch solche und andere zahlreiche Erdichtungen wüthet man gegen sie, und ohne Anklage, ohne Geständnis, ohne Ueberführung, entgegen den ihnen vom Apostolischen Stuhle gnädig gewährten Privilegien beraubt man sie wider Gott und Gerechtigkeit aller ihrer Habe, bedrückt sie mit Hunger, Gefängnis und so vielen Qualen, verhängt über sie die verschiedenartigsten Strafen, verurteilt sie zu dem schimpflichsten Tode, so dass die Juden unter der Herrschaft solcher Fürsten, Machthaber und Adeligen vielleicht ein noch schrecklicheres Los haben, als ihre Väter unter Pharao in Aegypten, und gezwungen werden, elend die Orte zu verlassen, wo ihre Vorfahren seit Menschengedenken gewohnt haben. In ihrer Furcht vor völliger Vernichtung haben sie beschlossen, an die Vorsehung des Apostolischen Stuhles sich zu wenden. Da wir nicht wollen, dass die Juden mit Unrecht verfolgt werden, deren Bekehrung der Herr erbarmungsvoll erwartet, da nach dem Zeugnisse des Propheten die Ueberreste derselben werden selig werden, verfügen wir, dass Ihr Euch ihnen gnädig zeiget, deshalb jedesmal, wenn Ihr findet, dass von den genannten Prälaten, Adeligen und Machthabern gegen die Juden leichtfertig etwas unternommen wird, den gesetzmässigen Zustand wiederherstellet, nicht duldet, dass dieselben fernerhin wegen dieser und ähnlicher Anklagen von irgend jemand mit Unrecht belästigt werden, und diejenigen, welche sie auf diese Weise belästigen, durch kirchliche Strafen, ohne eine Berufung zuzulassen, in Schranken haltet. Gegeben zu Lyon den 5. Juli im 5. Jahre des Pontificats (1247).
...“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 11-12

1.3.3 1254

Im Jahr 1254 erteilt König Premsyl Ottokar II. allen Juden die in seinem Land wohnen verschiedene Rechte und Freiheiten.

„Die Urkunde enthält folgende Bestimmungen: Im Rechtstreite mit einem Juden darf ein Christ allein nicht Zeugenschaft ablegen, sondern es muss noch ein Jude als Zeuge dabei sein; im Streite um ein Pfand, von welchem der Jude behauptet, dass er um dasselbe durch unglücklichen Zufall kam, genügt ein einfacher Eid des Juden; ebenso bei der Berechnung der Zinsen vom Pfände; es wird bestimmt, was der Jude als Pfand annehmen kann; in Rechtsstreitigkeiten der Juden untereinander sind dieselben von der Gerichtsbarkeit der Gemeindeämter ausgenommen und vor das Gericht des Königs oder der Kammer gewiesen; ferner wird bestimmt, wie viel ein Christ für die Verwundung oder Tötung eines Juden als Strafe zahlen soll; was für ein Zoll von den Juden verlangt werden soll; was für ein Zoll von den Juden verlangt werden soll; welche Strafe für die Verwüstung ihres Friedhofes verhängt wird; wie der Ungehorsam der Juden vor Gericht zu ahnden ist. Weitere Bestimmungen betreffen: die Verwundung eines Juden durch einen Juden, die Eidesleistung, die geheime Ermordung oder Verwundung eines Juden, die Competenz des Judenrichters, den Besuch der Judenhäuser, die Zinsen, die Entführung eines Judenkindes, das Verbot der Belangung eines Juden an seinem Feiertage vor Gericht, die gewaltsame Wegnahme der dem Juden übergebenen Pfänder; die Gerichtshandlung gegen Juden soll in ihrer Schule gehalten werden; die Juden dürfen nicht beschuldigt werden, dass sie Christenblut geniessen; die gerichtsverhandlung gegen einem Juden, wenn er der Ermordung einen Christenkind beschuldigt wird.“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 17ff.; Abschn. 24

Auf den Seiten 18ff. zitiert Bondy in lateinischer Sprache die Urkunde. Als Fußnote merkt Bondy an:

„Am Rande ist von Jemanden der Schrift nach im 16. Jahrhundert bemerkt: "Nebo jsi Zid byl, a nebos Zidy prateli jiniti musil." (Entweder warst du selbst ein Jude, oder hattest gewiss Juden zu Freunden.)“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 21.; Fußnote Nr. 16

In der Fußnote Nr. 17 (S. 22ff.) hat Bondy die Übersetzung der Urkunde von König Ottokar abdrucken lassen.

Ebenfalls im Jahr 1254 verkündet König Ottokar zwei Bullen des Papstes Innocenz IV., daß die Juden gegen ihren Willen keine christliche Taufe erfahren sollen. Auch sollen sie nicht zum christlichen Glauben gezwungen werden.
Juden dürfen nicht geschlagen werden, sie dürfen nicht an der Abhaltung ihrer Feiertage gehindert werden, ihre Friedhöfe dürfen nicht geschändet werden. Es darf ihnen niemand den Vorwurf machen, daß sie bei ihren Gottesdiensten Menschenblut brauchen. Die Bullen sind in der Bestätigung von Karl IV. enthalten und befinden sich im Prager Stadtarchiv.

1.3.4 1267

Im Jahr 1267 begann man mit einer öffentlichen Kennzeichnung der Juden.
Im Namen von Papst Clemens IV.[4]. verordnet der Wiener Kardinal Quido in der vom Wiener Konzil erlassenen Encyclika. Er bringt somit dem Prager Bischof folgendes zur Kenntnis:

„... dass die Juden unter einer Geldstrafe zur Unterscheidung von den Christen zugespitzte Hüte tragen sollen. Den Juden wird verboten, christliche Bäder und Wirtshäuser zu besuchen, christliche Dienstboten oder Ammen zu mieten, auch sollen sie nicht als Zolleinnehmer oder bei anderen Ämtern verwendet werden; wenn ein Jude mit einer Christin Unzucht verüben würde, so sll derselbe zur Strafe wenigstens zehn Mark bezahlen und überdies in strengen Kerker gesetzt werden; die schuldige Christin soll man aus der Stadt mit Rutenstreichen verjagen und für immer ausweisen. Den Christen in Prag ind in der Prager Dioecese wird untersagt, Juden oder Jüdinnen als Inleute aufzunehmen, mit ihnen in Gemeinschaft zu essen oder zu trinken, sie zur Hochzeit zu laden, mit ihnen gemeinschaftlich an Tanz und Spiel teilzunehmen, Fleisch und andere Victualien bei ihnen zu kaufen, aus Besorgniss, dass die Christen dadurch könnten vergiftet werden. Wenn es nortwendig ist, das Allerheiligste an Judenhäuser vorbei zu tragen, so sollen sich die Juden auf das Glockenzeichen in ihre Häuser zurückziehen und Türen und Fenster schliessen; mit ihren Glaubensgenossen dürfen die Juden nicht über die christlichen Religion streiten, weder ihre Söhne oder Ehefrauen, wenn sie zum Christentume übertreten wollen, davon abhalten, noch Christen zum Judentume locken, auch nicht kranke Christen besuchen oder heilen. Den Juden soll nicht gestattet sein, neue Synagogen zu errichten; wenn die eine solche bauen, sollen sie dieselbe abtragen; wenn sie eine alte Synagoge restaurieren, so darf dieselbe nicht geräumiger, höher oder prächtiger hergestellt werden. In dfer fastenzeit dürfen die Juden nicht öffentlich Fleisch liefern. (Lat.)
Emier, Regesta Boh. et Morav. II., p. 1175. Dudik "geschichte Mährens".

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 29-31.

1.3.5 1268

Am 23. August 1268 bestätigt und erneuert dagegen Ottokar, König von Böhmen und Markgraf von Mähren die Privilegien der Juden. Hierbei liegt sein Hauptaugenmerk auf die Brünner Juden.[5]

1.3.6 1272

Etwas mehr als vier Jahre später, am 7. Oktober 1272 verordnet Papst Gregor X. eine Bulle, welche nahezu gleichlautend bereits 1254 von Papst Papstes Innocenz IV. erlassen wurde:
Niemand darf Juden zum christlichen Glauben zwingen, sie berauben oder quälen. Die Zeugenschaft eines Christen gegen einen Juden soll nur dann Geltung haben, wenn sich unter den Zeugen auch ein jude befindet. Niemand darf Juden beschuldigen, daß sie Christenkinder rauben, töten und das Blut der Christen trinken. Es darf niemand die Judenfriedhöfe verwüsten oder gar die Leichen ausgraben.[6]
(Anm. des Hauptautors: Hier befindet sich im Buch von Bondy ein Druckfehler. Dadurch gibt es zwei Abschnitte mit der Nr. 27. Die Nr. 28 wurde übersprungen.)

1.3.7 1273

Für die Dauer von einem Jahr befreit König Ottokar von Böhmen die bisher durch fremde Herrschaft schwer belästigten Juden von allen Steuern und jeder Dienstbarkeit. Er gebietet, daß sie nur wegen Mord, Diebstahl und Betrug vor Gericht belangt werden sollen.[7]

1.3.8 1278

Am 15. September 1278 bestätigt der deutsche König Rodolf die Rechte und Privilegien der Bewohner von Brünn. Er erweitert diese insofern, daß die Juden ebensolche Rechte und Pflichten haben, wie ihre Mitbürger.[8] Ebenso verfährt König Rudolf mit dem Einwohnern der Stadt Olmütz.[9]

1.3.9 1281

„In den Jahren 1281 und 1282 wurden die Klöster geplündert und die Mönche mussten, da sie keine Lebensmittel hatten, die Klosterkleinode bei den Juden verpfänden. Dies traurige Schicksal traf auch das Kloster in Sedlec, wovon die Königsaaler Chronik erzählt: "Non habentibus igitur fratribus, unde vivierent, mobilia venduntuzr et cleinodia mansterii Judeis sub usurarum voragine exponuntur."
Peter von Zittau, Fontes rerum Bohemicarum IV. p. 18.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 38.

1.3.10 1285

Heinrich Iv, der Herzog von Schlesien, erteilt der Stadt Schweidnitz einige Privilegien. U.a. weist er an, daß die Schweidnitzer Juden ausschließlich zur Bewachung der Stadt und zu Beiträgen zur Erhaltung der Stadtmauern verpflichtet werden sollen. Andere städtische Frondienste und Abgaben sollen die Juden nicht leisten. </ref> Ebenso verfährt König Rudolf mit dem Einwohnern der Stadt Olmütz.[10]

1.3.11 1294

Ulrich von Neuhaus vererbt dem König Wenzel seine Güterfür den Fall, daß er keine männlichen Erben hinterlassen sollte. Zudem bittet der um die Bewilligung, daß in der Stadt neuhaus acht Juden mit ihren Familien wohnen dürfen. Evbenso bittet er, daß ihm jene Rechte und Pflichten, welche die übrigen Juden in Bpühmen haben und die nur der König entscheidet, verliehen werden mögen. Datiert ist die in lateinisch geschriebene Urkunde auf den 25. Juli 1294 sowie auf den 30. Juli 1298 [11] :

„...
Actum Pragae anno Domini MCCXCIV octavo kalendas Augusti (25. Julii 1294) et septimae indictionis, datum vero ibidem anno Dommini MCCXCVIII tertio kalendas Augusti (30. Julii 1298) XI. indictionis.
Codex diplom. Moraviae V., 9-12

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 39-40; Abschn. 39.

1.3.12 1300(?)

In deutscher Sprache bestätigt König Wenzel II. die von Ottokar II. im jahre 1268 verliehenden Privilegien gegenüber den Brünner Juden. Eine datumsangabe trägt das Dokument nicht - es wird 1300 angenommen:[12]

„Daz ist der Juden recht czu Brunne. Merchent und vornement alle di nu in disem alter lebent, die leut, und di hernach chunftig werdent, di rede diser hantveste, daz etwen der Juden vater ier poshait wegangen und erczaiget habent an unserm herren Jesu Christo gotes sun, dez lem igen, der hantvest dez angeporn rechtes weraubet sint und in di sunde der vordampnusse iemerleich vurvuert sint und wie si uns doch gleich sein an der gestalt der menschlichen natur und wier mit unserm heiligen christenleichen gelauben von in gesundert sein, so lert uns christenleich guet daz, daz wier ab schullen werfen unsir hertichait und schullen unser guet warten czu in und schullen die menshait an in lieb haben und nicht irn Unglauben. Czu der notturftigen juden pet czu merken hab wier uns genedichleich genaiget und haben weschehen di handvest diu weilent unser lieber vater chunich Ottaker von gots genaden Chunich czu Pehem und czu Polan gegeben und geliehen hat, und di recht di darin geschrieben Stent; und waz di handvest und wellen iz stet halten und westetigens, daz ewichleich weleib. Und die handvest nicht vertig noch weschawen noch nicht gemailigt an chain seim tail, sunder iz waz in seiner ersten figurn und sein red waz also: (Es folgt hierauf der Wortlaut der von Premsyl Ottokar II. im J. 1268 den Juden, namentlich denen von Brünn, bestätigten Rechte, welche unter Nr. 27 angeführt sind.)
Rössler, Dioe Stadtrechte von Brünn, Prag 1852, S. 367.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 41-42; Abschn. 41.

1.4 Bis 1400

1.4.1 1303

Bischof Heinrich von Breslau verbietet in Schlesieschen christlichen Schlachtbänken das bislang übliche Schlachten der Tiere nach jüdischem Ritus.[13]
Bischof Heinrich von Breslau verbietet den Christen bei den Juden zu dienen. Er droht mit denen mit Kirchenstrafen, die gegen dieses Verbot handeln. Die betreffende lateinische Urkunde ist nicht datiert - wird auf ca. 1303.[14]
Ebenfalls ohne genaues Datum - auch hier wird ca. 1303 angenommen, verordnet Heinrich, daß der Jude Salomon, welcher von Herzog gheinrich von Schlesien zum Hofbeamten ernantt hatte, seines Amtes entsetzt werde (Anm. d. Hauptautors: Er soll aus dem Amt entlassen werden). Er verbietet den Christen unter Androhung kirchlicher Strafen dem Hofbeamten Salomon zu gehorchen.[15]

1.4.2 1304

Die Magdeburger Schöffen informieren der Stadt Görlitz ihr Stadtrecht mit. Es wird erwähnt, das bei Vergehungen Juden ebenso wie Christen behandelt werden sollen. Datiert auf den 1. Nov. 1304.[16]

1.4.3 1314

„Der Bürgermeister und die Geschwornen der Stadt Eger bekunden die mit dem Convente des Dominikanerordens daselbst getroffene Abmachung, kraft welcher der Convent das von einem Nachbar seiner Kirche angekaufte Grundstück zu einer Gasse widmete, wobei sich der jenseitige Nachbar der Kirche verpflichten musste, keine lärmenden Gewerbsleute, welche die Andacht stören würden, in sein Haus aufzu- nehmen, und dass dort herum kein Jude sich festsetzen dürfe. 12. März, 1314.
Gradl, Geschichte des Egerlandes I. p. 144.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 43; Abschn. 48.

1.4.4 1319

In Schlesien und Polen ist seit 1317 eine Hungersnot ausgebrochen. Dlugosz I. berichtet einige schreckliche Details, so, z.B., daß Kadaver verzehrt wurden. Als Folge der Hungersnot werden die Juden aus Breslau vertrieben. Kurze Zeit später brennt die Stadt ab. Dieses wird den Juden angelastet. Bondy bemerkt dazu:

„(Die Nachricht von der Judenverfolgung allein aus sonst später Quelle ist um so unsicherer, da ähnliche Nachrichten sich so oft wiederholen und gerade in Breslau.) 1319, Jänner.
Regesten zur Schlesien-Geschichte 1316-1326, p. 112.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 45; Abschn. 51.

1.4.5 1332

„König Johann von Böhmen und Polen bestätigt den Kreuzherren mit dem roten Sterne im Hospitale zum heil. Franciscus in Prag das Recht zur Erhebung des Zolles auf der Prager Brücke und bestimmt weiter, dass ihnen, wenn über die Brücke die Leiche eines Juden nach Prag überführt wird, oder wenn eine jüdische Familie über diese Brücke zieht, jedesmal 72 Heller als Zoll gezahlt werden sollen. Prag, 14 Sept. 1332. (Lat. Urk.)
Reg. Boh. et Mor. 1890. III. p. 756. u. f. Böhmer, Reg. imp. 400 n. 736.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 48-49; Abschn. 67.

1.4.6 1333

Am 21. September 1333 verfügt König Johann von Böhmen, daß die Handelsleute aus Östereich ihren Weg über Brünn nehmen sollen. Die Juden sollen zur Erhaltung der Schanzmauern und Gräben dieser Stadt beitragen. Die Urkunde ist in Latein verfasst und auf den 21. September 1333 datiert.[17]

1.4.7 1338

In Böhmen un din anderen Ländern wurden Juden gefoltert und ermordet. Anlaß soll eine Hostienschändung in Kaurim gewesen sein.[18]


„Karl, Markgraf von Mähren, befiehlt im Namen seines Vaters, des Königs Johann, dem Richter den Geschworenen und Bürgern der Stadt Neu-Pilsen, dass sie die Juden und ihre Habe in Ruhe lassen und diejenigen strafen, die sich in irgend welcher Weise durch Tat oder Wort gegen die Juden schuldig machen. Cca 1338.
(Anm. des Hauptautors: Es folgt der Urkundentext in lateinischer Sprache.)

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 51; Abschn. 76.

1.4.8 1348

„Gesellschaftlicher Verkehr mit den Juden.
Die Statuten des Erzbischchofs Ernest (1348) verboten den Juden Christinnen als Ammen zu mieten; um vorzubeugen, dass nicht etwa aus Unwissenheit Juden mit Christinnen oder Christen mit Jüdinnen Unzucht treiben, wurde durch dieselben Statuten ein Unterschied in der Kleidung angeordnet, dass nämlich die Juden besondere breite Hüte, die Jüdinnen unter dem Schleier hochfrisierte, über die Stirn hervorragende Haare tragen sollten. Am Charfreitag war es den Juden überhaupt verboten sich öffentlich zu zeigen, sie sollten an dem tage Türen und Fenster ihrer Häuser schliessen. 1348
Tomek, Dejepis mesta Prahy III. 220.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 59; Abschn. 106.

Zwei Schüler stahlen im selben Jahr aus einer Kirche in Modric ein vergoldetes Altarkästchen. Darin befanden sich 4 Hostien. Ihr Ziel war es, dieses Kästchen den Brünner Juden zu verkaufen. Die Brünner Juden jedoch lieferten die zwei Schüler dem Gericht aus. Als Bestrafung der beiden Schüler wurde die Verbrennung beantragt. Die lat. Urkunde zu diesem Vorfall befindet sich, so Bondy, im Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegskunst. Jahrg. X. p. 560.[19]

In einem weiteren Abschnitt hebt Bondy einige namen Prager Juden hervor:

„Namen der Prager Juden. Die aus dieser Zeit erhaltenen jüdischen Namen sind zum Teil besonderen Ursprunges, wie z. B. Awidon, Manne, Pinkas, oder gewöhnlicher üblich, wie Isaak, Samuel, Jacob, zum Teil auch böhmisch oder deutsch umgeformt, wie Benes, Jaros, Trostlin, Ebrus, Muschlin. --- Pinkas (Pincassius Magnus) und Manne, dessen Söhne Trostlin und Samuel waren, taten sich, soviel man weiss, in den letzten Jahren des Königs Johann durch ihren Reichtum vor anderen hervor. Trostlin war im 1347 Einnehmer des Kammerzinses sämmtlicher Juden im Königreiche Böhmen. Bis 1348.
Tomek, Dejepis m. Prahy. I., 313.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 60; Abschn. 109.

1.4.9 1349

In Böhmen wütet die Pest.[20]

In einer lateinschen Urkunde befiehlt Johann Bischof von Olmütz, befiehlt in den Diocesan-Statuten, daß Juden nicht dieselbe Kleidung wie die Christen tragen dürfen. Ungehorsamen soll die Kleidung abgenommen werden.[21]

Der Rat der Stadt Breslau fragt bei König Karl IV. an, wie man sich verhalten soll, wenn der Herscher von Tirol die Güter von erschlagenen Juden haben will. Die Juden wurden im jahre 13549 von Unbekannten erschlagen worden. Die Gemeinde wurde verwüstet. Bondy nimmt an, das mit dem Herscher von Tirol der Bruder Karls, Johann von Tirol - der Gemahl der Margarete Maultasch von Tirol - gemeint ist.[22]

1.4.10 1350

Als Antwort auf das Schreiben der Stadt Breslau erteilt Karl IV, König von Böhmen dem Hauptmann von Breslau, die Ermächtigung, die Mörder der Juden in Breslau zu richten. Ebenso verspricht er, sie in der Verfolgung der Mörder, sofern es nötig sei, zu unterstützen. Die deutschsprachige Urkunde ist in Bautzen aufgesetzt und auf den 21. Februar 1350 datiert.[23]

Am 4. März bestätigt König Karl IV. dem Peter von Eger (Sohn von Mathias von Eger) sein Richteramt für die Stadt Saaz. Mit eingeschlossen in das Richteramt ist die Gattin von Peter von Egner, Agnes. Sie dürfen über die Einkünfte und Rechter im Zusammenhang mit dem Richteramt verfügen. Besonders werden die Einnahmen der vier Fleischbänke und die Zölle benannt. Zudem dürfen sie bei Mordprozessen Recht sprechen und auch über Juden ihre Gerichtsbarkeit ausüben. Urkunde datiert auf den 4. März 1350 in latein. Als Quelle führt Bondy die Seite 437 und folgende des Urkundenbuches der Stadt Saaz an.[24]

„Der Judenmord in Eger
Anno Christ 1350 erhob sich der Juden Mord zu Eger mit solcher Weise: >>Es predigte ein Mönch die Passion (Das Leiden Christi)zu gewöhnlicher Zeit vor Ostern und zeigte da an, wie der unschuldige Sohn Gottes von den treulosen Juden wäre gemartert und in den Tod gegeben worden. Nun war da ein unverständiger Kriegsmann zugegen; dem ging diese Unbill so tief zu Herzen und er wurde dermassen über die Juden erzürnt, dass er das unschuldige Blut Christi rächen wollte. Er lief deshalb zu einem Altare, nahm ein Krucifix und ermahnte mit starker Stimme die Gemeinde: Wenn sie wollten solchen unschuldigen Tod und die an den Heiland gelegte Schmach rächen helfen, sollten sie ihm nachfolgen; er wolle das rächen und ihr geireuer Hauptmann sein. Da aber der Pöbel, welcher ohnehin den Juden, von denen er lange Zeit geplagt worden, gram und feind war, solche Rede des Kriegsmannes vernahm, willigte er bald dazu und folgte dem Landsknecht in Haufen nach. Was ein jeder im Sturm erwischte, war seine Waffe. Und sie überfielen die Juden, schlugen sie alle zu Tod, nahmen und theilten ihre Güter unter sich. Also wurden die von Eger ihrerJuden los.<< — Die Bücher gaben sie einem ehrbaren, wohlweisen Rat zur Aufbewahrung... Und obwohl dies alles angefangen wurde und geschehen ist ohne Vorwissen eines ehrbaren Rates, mussten sie doch dem König zu Böhmen etliche Tausend Gulden zur Strafe geben.“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 61-62; Abschn. 115.

„Karl IV., König von Böhmen, verkündet, dass obzwar das gemeine Volk von Eger seinen Mutwillen an den dortigen Juden durch Zerstörung ihrer Habe verübt hat, er dennoch diesen Frevel des irregeleiteten Volkes der Gemeinde Eger verzeihe, weil ihm die vornehmeren Bürger Genugtuung geleistet haben. Nürnberg. 18. Mai 1350. (Lat.)
Cod. jur. munic regni Boh. II., 443 u. f. Pelzel, kaiser Karl IV. Urkundenbuch No.- LXVII. Driweck, Ältere geschichte der Stadt Eger, p. 10; Geschichte des Egerlandes, p. 204. Reichel, Denkmäler des Egerer Ghetto im Egerer Jahrbuch, 1876, p. 96, und dessen: Der Judenmord zu Eger, p. 443 u. f.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 62; Abschn. 116.

1.4.11 1351

„Die Ratmänner der Stadt Breslau erteilen infolge des Gebotes des römischen Königs Karl der Jüdin Salda Smogelissa, ihrem Sohne Isaak und ihren sonstigen Kindern, Isaaks Frau und Kindern, Smogelissas Eidam Laventin und dessen Eidam Vreudil, ihren Frauen und Kindern. Jakob und seinem Bruder Abrusch von Braunau, ihrer Mutler Radachena und ihren Hausfrauen und Kindern, sowie deren sämmtlichem Gesinde die Erlaubnis nach Breslau zu ziehen und sichern ihnen Frieden und Schutz für 3 Jahre zu. Die genannten Juden werden von allen Steuern und Abgaben bis auf 28 Mark befreit, welche sie jährlich dem Könige in zwei Raten zu entrichten haben; sie sollen ferner ihre jüdischen Rechte behalten und vor kein geistliches Gericht gestellt werden; endlich können, falls sie von Breslau wegziehen wollten, dies ungehindert und mit Sicherheit ihres Leibes und Gutes tun. 20. Jan. 1351. (Deutsch.)
Erneuert am 4. Mai 1352 auf 5 Jahre.
Kladdenbuch fol. 32b), Archiv für Kunde oersterr. Geschichtsquellen, 1864, 31., p. 113 u. f.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 62; Abschn. 117.

„Die Breslauer Ratsherren geben dem Juden Laventin seinen Angehörigen und Verwandten einen Schutzbrief auf drei Jahre. 29. November. 1351.

Wir ... Ratman der stat Bresslow bekennen offinbar an desim briue allen den ... und Kungis czu Bemen gebin und verlyen Lawentin Juden der Smogeline eydem, Zusen syner husvrown, synen Kinden, Vreudil synem eydem und allen synen brotesen, eynen rechten vrede sichir lybis und gutis, di dry iar noch ires ersten briues Iwt, den sy von unsir stat haben, also daz sy binnen den seibin dryen iaren in unsir stat wonen mogen, sten, gen, siezen ... inczuvordirni; und globen ... argelist den ebeschrebenen Juden, und czu irre hant Smogil Lawentius swoger Juden czur Swidnicz unde Kochancze czu der Nysse, vor unsern vorbenanten herren ... czubeschirmen vor allir beschaczunge und unrechter gewalt, und sy czu virteydingen, by rechte czu behalden ind in rechtis czuhelfen umme ire schult und andir ire zache, unschedelich iren vrede. Ouch globen wir, daz unsir herre der Kung, syn bruder, syne heubtlute, amptluete, noch wir die seibin Juden nicht von hinnen urloubin sullen durch ymandis bete, willen noch drewe, benamen des herczogen von der Swidnicz, sundir daz wir sye by den dryen iaren behalden wellen noch der ebenanten unser brive Iwet; docli in sulchirwis, daz di selbin Juden unserm herren dem Kunge binnen des gebin sullen alle iar 20 mr. groschin czu Czinse, halp uf send Walpurgen tag unde halp auf sente Michilstag. Daz alle di vorgeschrebenen stuecke ... Actum a. d. 1351 in vigilia sancti Andree apostoli.
Izaac Filius Smoglisse habet literam consimilem, sed promissum nulli scriptum est nisi sibi, uxori, pueris, genero et commensalibus, qui dabunt, domino Regi 40 mr. grossorum.
Archiv f. Kunde oesterr. geschichtsquellen, B. 31. p. 115.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 63; Abschn. 119.

„Nachricht über die Familie des Lazarus Mann.
Zur Zeit Karls IV. war Lazarus, Sohn des Mann, einer der reichsten Juden in Prag, seine Brüder hiessen Judl und Merkel, seine Schwestern Rozha und Maminka, und sein Geschwisterkind Ebrusch. Karl IV., welcher für seine Bedürfnisse häufig Darlehen von dieser Familie aufnahm, hat im J. 1350 die genannten Juden von allen Abgaben auf die Dauer von zwei Jahren befreit, und als Lazarus im J. 1351 Hochzeit halten sollte, erteilte der König allen Juden, welche aus welchen immer Städten oder Ländern aus Liebe oder Achtung für Lazarus an der Hochzeit desselben teilnehmen wollten, ein sicheres Geleite auf die Dauer von 15 Tagen oder länger zur Reise nach Prag und zum Aufenthalte daselbst nach ihrem Bedarf. Das Haus des Juden Lazarus nahe am Eingange zur damaligen Judengasse hinter der St. Niklaskirche, welches nach seinem Tode wahrscheinlich dem Könige heimfiel, wurde von Kaiser Karl IV. im J. loüG den Magistern der Prager Hochschule als erster Sitz des Karlscollegiums geschenkt.
1351.
Tomek, Dejepis m. Prahy, II., 515

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 64; Abschn. 120.

1.4.12 1352

„Das Egerer Stadtgesetzbuch über die Juden. >>Wir der Burgermeister vnd die Burger des Rates der Stat czu Eger haben in ganczen Rate vns des bedacht durch rechten gemeinen nucz und sein des alle eintrechticlich vbereinkomen, daz kein Jude hie czu Eger nu fürbaz hie vor an der gazse, die genant ist die alten Juden gazse von des Hermans Heckels haus hinauf die gazse auf vnd auf vnd von dem leren Chuntzel die 10. Sept. 1352. Cop. Eger. Arch.“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 64; Abschn. 121.

Zu diesem Abschnitt fügt Bondy eine Fußnote ein:

„Dr. Reichl in seiner Abhandlung: >>Das Egerer Stadtgesetzbuch über die Juden<< bemerkt hiezu:
Hier bricht das Stadtgesetzbuch ab und zeigt eine leider sehr bedauerliche Lücke, da ungefähr 7 bis 8 Blätter an dieser Stelle aus dem Codex, der übrigens mehr solcher Lücken aufzuweisen hat, herausgeschnitten sind. Warum diese Verstümmlung des in Geltung befindlichen Originalstadtgcsetzbuches statt gefunden habe, dürfte nur unschwer zu erraten sein: man hatte Ursache sich der Untat des Mordes za schämen, und suchte die Spuren derselben durch Beseitigung der hierauf bezüglichen Documente zu vertilgen. Nach dem Judenmorde vom Jahre 1350 hat man zwar den aus diesem Gemetzel Geretteten als kaiserlichen Kammerknechten ihre Güter möglichst zurückerstattet, doch durften die Juden nicht mehr, wie vor dem Jahre 1350 >>hie vor an der gasse die genant ist die alten Juden gasse<<, d. i. vorn in der gegen den grossen Ringplatz zu gelegenen, heut zu Tage noch so genannten >>Judengasse<<, von des Herrmann Heckel's Haus, einem alten Patrizierhause, aufwärts wohnen, sondern mussten sich vom Jahre 1352 angefangen, mehr entfernt von dem Marktplatze, mit den Wohnstätten in der heutigen Bruder- und Rosengasse begnügen. Dort war auch der uralte Judenfriedhof und die Synagoge, deren sich Albrecht Nothaft von Derstein nach dem Judenexcesse vom Jahre 1350 widerrechtlich angemasst halte, und welche die Juden 1364 einzulösen sich genuthigt sahen, situirt, dort als dem Mittelpunkte des Judenviertels, wurde die 1350 devastirte Synagoge 1375 neu wiederhergestellt.

Die Verweisung der Juden aus der Judengasse 1352 steht mit dem gegen verübten Excesse vom Jahre 1350 im Zusammenhange. Die Häuser dieser Gasse standen eben, da ihre jüdischen Insassen ermordet worden waren, grossentheils leer, und so benützte man die schöne Gelegenheit, durch Verhinderung der Rückkehr jüdischer Bewohner in dieselben, der Handel treibenden Bürgerschaft die für den Geschäftsverkehr günstiger situirten, gegen den Marktplatz zu gelegenen Lokalitäten vorzubehalten, und so wenigstens einen zu Beschwerden Anlass gebenden Grund zu beseitigen.

Neben dieser Verfügung rücksichtlich der jüdischen Wohnplätze wurde gemäss einer auf der ersten Seite des Stadtgesetzbuches enthaltenen von späterer Hand bemerkten Notiz ferner dekretirt: >>Noch die Juden sullen ir heuser mit cziegel decken zwischen hie von pfingsten über czwei Jare; welcher das nicht tut, do wil der Rate vmb gedencken (d. h. mit Strafe belegen).

Neben dieser baupolizeilichen Vorschrift enthält das Stadtgesetzbuch auch Bestimmungen über die Aufnahme fremder Juden in die Stadt. Die Gesetzesbestimmung scheint dieser Zeit zu entstammen; sie lautet: >>Ez schol auch dehein Jude hie zu Eger zu Jude empfangen werden, ez geschech danne im offein Rat vor dem Burgermeister vnd vor den vom rat vnd schuln allezit der Burgermeister vnd die vom Rat di vir Maister der Juden besenden vor e der selbe Jude zu Jude empfangen werde und sich an den selbn vir Maistern der Juden ervaren, ob der selbe Jude der stat fugsam sei oder nicht.<<

Demnach sollten Bürgermeister und Stadtrath, wollten sie Jemanden als Stadtjuden aufnehmen, sich vorerst an den Vorstand der Egerer Judenschaft, der in der Mitte des XIV. Jahrhunderts aus den sogenannten vier Judenmeistern (magistri Judaeorum) bestand und seinen Amtssitz im jüdischen Rathhause, dem Judenhof Nro. 384 in der Brudergasse hatte, wenden, und genaue Recherchen über den Aufzunehmenden einzuholen, ob derselbe fügsam sei, und erst dann, wenn die erlangten Auskünfte Bürgschaft gewährten, dass er fügsam sei, d. h. sich vollkommen und unbedingt den Stadtrechten unterwerfe, sollte dieser Jude in öffentlicher Sitzung von dem Bürgermeister und Rath förmlich als Egerer Stadtjude aufgenommen werden. Jede andere Art der Ansässigmachung von Juden im Weichbilde der Stadt war als ungesetzlich somit strengstens verboten, und bezweckte offenbar die mit so vielen Förmlichkeiten verbundene Aufnahme gleichsam als Schranke, die Stadt von einer Uebertfluthung ungebetener jüdischer Gäste und Concurrenten zu schützen.

Hingegen genossen die Aufgenommenen und bereits Ansässigen des Schutzes der Stadt. Im Mittelalter betrieben bekanntlich die Juden, von allen andern erlaubten Erwerbszweigen gesetzlich ausgeschlossen, den ihnen einzig und allein offen gelassenen Nahrungszweig des Handels-und damit zusammenhängender Geldgeschäfte. Schon früher wurde daraufhingewiesen, dass sie, da das Kirchenrecht den Christen damals Zinsen zu nehmen strengstens verbot, gesetzlich das unehrenhafte Privilegium genossen, Zinsen, ja sogar Zinseszinsen zu nehmen, ein odioses Vorrecht, welches sie in dir öffentlichen Meinung damaliger Zeit förmlich zu Wucherern stempelte. Den Ansprüchen um Gewährung von Darlehen konnten dieselben theils wegen Unsicherheit der Schuldner, theils wegen der Schwierigkeiten, die mit der Eintreibung solcher Darlehen von gesetzeswegen verknüpft waren, nicht immer gerecht werden. Es mag daher öfters vorgekommen sein, dass man sich Erpressungen gegen die Juden zu Schulden kommen liess, um Geld von ihnen zu erhalten. Gegen solche Vorgänge setzte das Egerer Stadtgesetzbuch Seite 8 fest: >>Ez schullen auch weder vrouwen noch man zu aller keiner zeit mit soelden, mit droe noch mit bete den Clöstern noch den Judengelt ab erdringen.<<

Daraus geht deutlich hervor, dass man damals Juden und Klöstern durch Drohungen und Bitten Geld abzudringen suchte, gegen welchen Vorgang, Darlehen zu negoziiren, man gesetzliche Bestimmungen für nothwendig erachtete.
Man ersieht hieraus, dass nach 1350, wahrscheinlich in Folge Einflusses Karls IV., bessere Zeiten herangebrochen waren. In diesen Tagen blühte die Egerer Judengemeinde rasch wieder empor, bis schliesslich wieder ein drakonisches Gesetz Kaiser Sigismunds sie im Jahre 1430 aus der Stadt verbannte.“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 64ff; zu Abschn. 121 gehörend.

1.4.13 1354

Mit Datum zum 30. September erteilt der Breslauer Rat dem Juden Lawentin und dem Smogil >>Bischof<< einen Schutzbrief auf drei Jahre. Urkundensprache: Deutsch.[25]

1.4.14 1355

Die Breslauer ratsherren erteilen dem Juden Jakob von Neisse und seiner familie einen Schutzbrief für drei Jahre. Die deutschsprachige Urkunde ist auf den 30. April 1355 datiert.[26]

Die Mönche des Klosters Waldsassen brauchen ihre Schulden den Juden nicht mehr zurückzuzahlen, welche in Nürnberg, Eger "und anderwo" erschlagen wurden. Karl der IV. unterzeichnete eine entsprechende Urkunde am, 28. November 1355.[27]

1.4.15 1356

Bondy verweist auf ein Namens-Verzeichniss der Breslauer Juden für die jahre 1351-1356. Dort sind ihre vetragsmäßigen Abtgaben verzeichnet. Er zitiert die lateinische Urkunde.[28]


„Karl IV. bewilligt den Brüdern Peter, Jodok, Ulrich und Johann von Rosenberg, dass sie nebst den vier Juden, welche sie infolge der Erlaubnis des Königs Johann von Böhmen auf ihren Gütern hielten, noch andere Juden mit ihren Familien als Gäste auf ihren Gütern halten dürfen. Nürnberg, 31. December 1356.
...“

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 70; Abschn. 129.

1.4.16 1357

„Der Richter Nikolaus, genannt Bischof, und die Geschworenen der Stadt Brüx stellen den Prager Juden einen Schuldbrief auf 75 Schock aus und setzen den Prager Bürger Nicolaus von Jürnteyn als Bürgen ein. 28. Juni 1357. (Lat.)
Schlesinger, Stadtbuch von Brüx, p. 35.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 70-71; Abschn. 130.

1.4.17 1359

„Kaiser Karl IV. befiehlt dem Hauptmann und dem Rate der Stadt Breslau alle Juden zu Breslau, Neumarkt, Namslau und Guhrau, die bisherigen sowohl als auch diejenigen, welche sich künftig ansiedeln werden und mit denen neue Verträge geschlossen werden sollen, ohne Erhöhung ihrer Steuer zwei Jahre lang in Schutz zu nehmen; besonders sollen sie sicher über Land reisen können. 25. Januar 1359. (Deutsch.)
Archiv für österr. Geschichtsquellen XXXI. B. p. 121 u. f.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 71; Abschn. 131.

Daraufhin veröffentlichen die Breslauer Ratherren am 18. Februar 1359 den kaiserlichen Befehl.[29]

1.4.18 1360

„Rudolf Herzog von Österreich, Steyer und Kärnten verspricht dem römischen Kaiser Karl und dem Markgrafen von Mähren, Johann, dass er diejenigen Juden, welche ohne deren Einwilligung aus ihren Ländern, Herrschaften und Städten zu ihm ziehen wollten, weder aufnehmen noch schirmen oder halten wolle. Nürnberg, 13. December 1360. (Deutsch.)
G. Wolf: Zur Geschichte der Juden in Böhmen. Brandeis ill. isr. Volkskalender V. Jahrg.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 71; Abschn. 133.


„Die Prager Juden nahmen an den Predigten des Augustinermönches Konrad Waldhauser durch persönliche Gegenwart einen nicht geringen Anteil. Tomek erzählt in seiner Geschichte der Stadt Prag, Bd.III. S. 287 dass viele Juden und Jüdinnen unter den Christen Platz nahmen und aufmerksam den Kanzelreden zuhörten und als manche Christen es ihnen verboten und sie unter sich nicht dulden wollten, habe Konrad die Christen ermahnt, sie sollen es den Juden nicht verwehren, denn es könnten sich vielleicht manche derselben zum Christentume bekehren. 1360
Tomek: Dejepis m. Prahy III, 287.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 71; Abschn. 134.

1.4.19 1361

Im Jahr 1361 brennt die Stadt Breslau. Die Juden werden vertrieben.[30]

„Kaiser Karl IV. erteilt den Bürgern der Prager Altstadt die Gnade, dass alle Schuldbriefe der Bürger und der Gemeinde, welche die Juden bis zum St. Aegidiustage nach der vorgeschriebenen Rechtsordnung nicht vorlegten, ihre Gültigkeit verlieren sollen. Prag, 2.-4. September 1361. (Lat.)
Cod. jur. munic. regni Boh. I. p. 124

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 72; Abschn. 137.

1.4.20 1370

„Agnes, Herzogin von Schweidnitz und Jauer, gestattet den Juden zu Schweidnitz die Eröffnung ihrer Synagoge und knüpft daran eine Reihe von Bestimmungen, welche die Juden in Betreff ihrer Gemeindeverfassung begünstigen und schützen. Schweidnitz, 21. Mart. 1370.
...
Archiv f. Kunde öserr, Geschichtsquellen XXXI. p. 130

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 74; Abschn. 145.

1.4.21 1375

„Nach einer alten hebräischen Inschrift an einer Granitsäule der ehemaligen Synagoge (späteren Frauenkirche) in Eger wurde die bei dem Judenaufruhre von 1350 wahrscheinlich stark beschädigte Synagoge wieder hergestellt.
Gradl, Gesch. d, Egerlandes I., p. 246.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 77; Abschn. 147.

1.4.22 1378

„Judennamen in Prag. Die Juden hatten überhaupt keine Familiennamen, sondern nur Personennamen. Tomek in seiner Geschichte der Stadt Prag teilt sie in biblische oder allgemein hebräische, dann in böhmische und deutsche Namen. In die erste Klasse kommen die Namen: Aaron, Abraham, Ascher, Beniamin oder Benek, Cadek, Daniel, David, Issak oder Eisak, Israel, Jakob. Jonas, Joseph, Josua, Judel, Lazarus, Michael, Nasan, Pinkas, Salomon, Semnan (Simon?), Stenchel, Salun, Temchen. Böhmische Namen waren: Munka, Muz, Musatko (Moses?); deutsche: Arnold, Ebrusch, Gerson, Lippmann, Manne, Mentl, Merkl, Nekl, Sleml. Ein Jude hiess auch Victor.
Jüdinnen werden grösstenteils mit böhmischen Namen erwähnt: Deska, Liba, Libovka, Maminka, Radscha, Rybla, Rozha, SIävicka; hebräisch waren wahrscheinlich die Namen Malka, Richka.
Tomek Dejepis m. Prahy II. 516.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 78/79; Abschn. 153.

1.4.23 1380

„König Wenzel IV. erteilt einen Gnadenbrief den Juden zu Eger, dass sie künftig hin nicht gezwungen werden sollen vor dem weltlichen und geistlichen Gerichte zu erscheinen ausserhalb des Gebietes der Stadt und des Kreises Eger, sondern dass sie gerichtet werden sollen nur vor dem Gerichte und dem Richter der Stadt Eger nach dem dort geltenden Stadtrechte. Nürnberg, 25. Jan. 1379. (Deutsch.)
Orig. im Arch. zu Eger.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 79; Abschn. 154.

„Ein Brief in Betreff der am 27. April 1380 in Saaz geschehenen Ermordung eines jüdischen Schülers, namens Zidek; es wird um Einschreiten in dieser Angelegenheit gebeten. 27. April, 1380. (Lat.)
Dr. L. Schlesinger: Urkundenbuch der Stadt Saaz. p. 49.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 79; Abschn. 155.

1.4.24 1385

„König Wenzel IV. von Böhmen befiehlt allen Gerichtsherren am nächsten Freitag nach Reminiscere (3. März) um 2 Uhr in der Nacht heimlich und geräuschlos sämmtliche Juden in ihren Gerichtssprengeln verhaften und gefangen halten zu lassen und dafür zu sorgen, dass keiner entkommt. Nach Schliessung der Häuser und Versieglung aller Habe derselben sollen sie die Juden und ihre Sachen wachsam verwahren, solange sie dies im Befehle haben. Pürglitz, 24. Febr. 1385. (Lat.)
Palacky, Über Formelbücher, p. 148. (Abhandl. d. k. bökm. Gesellsch. d. Wissensch. V. Folge, 2. Bd.)

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 80/81; Abschn. 161.

„König Wenzel IV. von Böhmen befreit die Bürger und Inwohner der Stadt und des Landes zu Eger mitsammt den Juden auf fünf Jahre von jeder Steuer, Bete, Bern und aller neuer Aufsatzung. Mai 5. 1385. (Deutsch.)
Driwok, Ältere Gesch. d. Stadt Eger, 1870. p. 337.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 81; Abschn. 162.

„König Wenzel IV. befiehlt einem Ungenannten, den Pfarrer V. in P. anzuhalten und zu bewegen, dass er die Klatauer Juden P. und A., »seine Kammerknechte«, nicht aus beliebiger Ursache ausserhalb der Dioecese citlere, sondern dass er, wenn er mit ihnen etwas zu tun hätte, sich vor dem Herrn Heinrich von Duba Recht verschaffen solle. Cc. 1385. (Lat.)
Palacky, Über Formelbücher, p. 149. (Abh. d. k. böhm. Gesellsch. d. Wissensch. V. Folge, 2. Bd.)

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 81; Abschn. 165.

1.4.25 1389

„Missgeschick der Juden in Prag. »Leta 1389 byla pohroma na Zidy v Praze na Novdm Meste na veliku noc. Neb kdyz sel knez s telem bozim v cas nesporni, a Zide louceli kamenim na kneze a vyrazili mu tu drahu svatost z ruku, takz jedny zbili a druhe spalili.«
18. April. 1389.
Bericht über den Juden Mord in Prag. Während dass der König zu Eger für die Ruhe Deutschlandes sorgte, entstand zu Prag ein schauervoller Aufruhr. Die Juden hatten zwar einen besonderen, von den Christen durch Mauern und Thore abgesonderten Bezirk in der Stadt, den sie bewohnten. Es fügte sich aber doch, dass ein katholischer Priester, mit der Hostie in der Hand, vielleicht zu einem kranken Christen, durch die Judenstadt gieng. Diess muss sehr ungewöhnlich gewesen sein, denn die Juden stiessen sich daran 31). Sie liefen zusammen, griffen nach Steinen und riefen »lasst uns den steinigen, der sich für einen Sohn Gottes ausgegeben hat«. Zu dem Priester sprachen sie: »Verflucht sei der, den du in deinen Händen trägst.» Sie liessen es nicht bei diesen Lästerungen bleiben, sondern warfen mit Steinen nach dem Priester und zwangen ihn zur Rückkehr. Doch wurden die Juden, welche dies gethan hatten, in Verhaft genommen, um sie sodann ihrer Ausgelassenheit wegen, wie sie es verdienten, zu bestrafen. Allein die Priester, welche dem Volke das Evangelium öffentlich in Kirchen predigten, stiegen am Ostertage auf die Kanzeln und stellten die Sache ihren Zuhörern von der grässlichsten Seite vor, vielleicht mehr dadurch beleidigt, dass ein Mann von ihrem Stande von den Juden so sehr gemisshandelt worden, als aus Eifer zur Religion. Sie rieten mit heiligem Feuer entflammt zu dem Volke: »Wenn ihr das Unrecht und die Schmach, die man unserm Herrn Jesu angethan hat, nicht rächet, so werdet ihr alle, noch ehe als ein Jahr vergeht, Schand und Spott ertragen müssen « Durch dies und dergleichen Zureden der Prediger ward das Volk wider die Juden dergestalten angefeuert, dass es sich hie und da zusammenrottete und mit Spiessen, Lanzen, Pfeilen und Steinen bewaffnete. Die Magistrate liessen den zusammengelaufenen Pöbel auf das ernsthafteste zur Ruhe ermahnen, mit der Versicherung man wolle die schuldigen Juden nach Gebühr strafen, und sie sollten sich zum Rathhause begeben. Allein das Volk, durch die Ermahnungen der Prediger,sagt der Kronist, mit der Gnade Gottes durchdrungen, und mit der Liebe zu ihm erfüllt, folgte nicht den Befehlen ihrer Vorsteher, wohl aber folgte es der Stimme eines gewissen Jesko, der da rief: »Es ist besser, dass alle Juden sterben, als dass die Christen zu Grund gehen sollten.« Auf diese Worte drangen sie in die Judenstadt mit Gewalt und mit einer fanatischen Wuth, zündeten die Häuser an, und ermordeten die Juden, welche den Flammen entlaufen wollten. Dreitausend wurden in kurzer Zeit getödtet oder verbrannt. Nur einige Weiber und Kinder brachte man auf die Rathhäuser, und man taufte sie, um sie hiedurch der Wuth des rasenden Pöbels zu entreissen. Ein glechzeitiger Kronist, der damals zu Prag studierte, erzählt in der Kürze das nämliche. Ein anderer alter Schriftsteller sagt auch, dass aus oben angeführten Ursachen fast alle Juden zu Prag am Ostertage sind ermordet und verbrannt worden.
31) Der Minorit Bencsch sagt jedoch: quia sacerdotes corpus domini nostri ad infirmos impediverunt(Dobner IV. 63.).
Start letopisove cesti p. 4. Veleslavins hist. Kal. 215. Passio Prag. Jud. Kap. Arch. Prag.

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 82-84; Abschn. 171.

„Sigmund Huler, Landesunterkämmerer des Konigreiches Böhmen, verordnet auf königlichen Befehl den Bürgermeistern, Richtern, Ratmännern und Geschworenen der Städte in Böhmen, dass sie sofort sämmtliche Juden in ihren Städten in Haft nehmen, in sicherem Gewahrsam halten, und ihre bewegliche und unbewegliche Habe versperrt bewahren sollen. Pürglitz, 19. April 1389. (Lat.)
Palacky, Über Formelbücher, p. 150(J. (Abh. d. k. böhm. Gesellsch. der Wissensch. V. Folge. 2. Band.)

Gottlieb Bondy: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S.84; Abschn. 172.


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1.5 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Marie Buňatová: "Die Prager Juden in der Zeit vor der Schlacht am Weiβen Berg. - Handel und Wirtschaftsgebaren der Prager Juden im Spiegel des Liber albus Judeorum 1577-1601" (PDF-Datei) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Dis“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 8; Abschn. 16
  3. 3,0 3,1 Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 10; Abschn. 20 Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „zw.C3.B6lfviereins“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. Clemens der III. war bis 1187 an Papst
  5. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 31; Abschn. 27
  6. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 32; Abschn. 27
  7. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 36; Abschn. 29
  8. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 38; Abschn. 33
  9. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 38; Abschn. 34
  10. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 39; Abschn. 37
  11. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 39-40; Abschn. 39
  12. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 41-42; Abschn. 41
  13. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 42; Abschn. 42
  14. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 42; Abschn. 43
  15. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 42; Abschn. 44
  16. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 42; Abschn. 45
  17. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 49; Abschn. 68
  18. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 51; Abschn. 75
  19. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 60; Abschn. 108
  20. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 60; Abschn. 110
  21. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 60; Abschn. 111
  22. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 61; Abschn. 112
  23. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 61; Abschn. 113
  24. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 61; Abschn. 114
  25. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 65; Abschn. 122
  26. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 65; Abschn. 123
  27. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 67; Abschn. 125
  28. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 67; Abschn. 128
  29. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 71; Abschn. 132
  30. Gottlieb Bondy; Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, HG: Gottlieb Bondy, Prag 1906; ebd. S. 72; Abschn. 136