Gemeinde in Deutschland
Eine Gemeinde in Deutschland (auch Kommune genannt) gilt im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Trägerin der kommunalen Selbstverwaltung. Sie ist eine Gebietskörperschaft im Föderalismus und mit einer Stadt vergleichbar. Als Stadt wird in diesem Zusammenhang meist eine einwohnerstarke Gemeinde mit Stadtrecht bezeichnet. In den Stadtstaaten gibt es einige Besonderheiten: in der Freien Hansestadt Bremen gibt es nur die beiden Gemeinden Bremen und Bremerhaven, in Berlin und Hamburg jeweils nur eine Gemeinde, deren Gebiet mit dem jeweiligen Bundesland deckungsgleich ist. Berlin, Bremen und Hamburg sind in weitere Verwaltungseinheiten (in Bremen die Ortsämter, ansonsten die Bezirke) unterteilt, die in begrenztem Umfang Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung besitzen.
Mit Stand vom 1. Januar 2017 gab es in Deutschland rund 11.000 Gemeinden, die meisten davon in Rheinland-Pfalz mit rund 2.300. In Nordrhein-Westfalen ist die durchschnittliche Fläche einer Gemeinde - von den Stadtstaaten abgesehen - mit 74,85 km² im Median am größten.
1 Siehe auch
- Gemeinde in Baden-Württemberg
- Gemeinde in Bayern
- Gemeinde in Brandenburg
- Gemeinde in Bremen
- Gemeinde in Hessen
- Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern
- Gemeinde in Niedersachsen
- Gemeinde in Nordrhein-Westfalen
- Gemeinde in Rheinland-Pfalz
- Gemeinde in Saarland
- Gemeinde in Sachsen
- Gemeinde in Sachsen-Anhalt
- Gemeinde in Schleswig-Holstein
- Gemeinde in Thüringen
2 Vergleich zu Wikipedia
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.