Stadtrecht

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Das Stadtrecht erhält ein Ort unter bestimmten Bedingungen, die je nach Land und Staat verschieden sind. Allein die Größe eines Ortes (Einwohnerzahl usw.) gilt jedoch nicht als ausreichend. Wichtig ist vor allem der Sitz einer Verwaltung wie etwa zum Beispiel in Deutschland heute als Große Kreisstadt. Historisch ist das Stadtrecht mit dem Marktrecht und der Selbstverwaltung (siehe Kommunalrecht) verbunden. In der Sozialgeschichte waren Stadtgründungen oft zugleich Staatsgründungen.

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