Große Kreisstadt
Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. Der Begriff wird in einigen Bundesländern für einen besonderen rechtlichen Status vergeben, wenn die Stadt bestimmte Verwaltungsaufgaben innerhalb eines Landkreises übernimmt. Es können auch kreisfreie Städte (Stadtkreise) durch Eingliederung in einen Landkreis zu Großen Kreisstädten herabgestuft werden. Der Status einer Großen Kreisstadt setzt eine bestimmte Mindesteinwohnerzahl voraus. In Baden-Württemberg liegt diese bei 20.000, in Sachsen bei 17.500 und in Bayern bei 30.000 Einwohnern. Hat eine Stadt oder Gemeinde die betreffende Einwohnerzahl erreicht, kann sie den Status Große Kreisstadt bei der Landesregierung beantragen. Bei Gemeinden, die noch nicht Stadt waren, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden.
Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.