Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

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Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft diente der Luftreinhaltung vor allem in Städten und Industriegebieten. Sie stellte Regeln auf, welche Maßnahmen bei Überschreitung der gemessenen Werte für Schwefeldioxid, Schwebstaub, Blei, Stickstoffdioxid und Ozon zu ergreifen waren. Sie wurde durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen abgelöst. Der amtliche Titel lautete Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 22. BImSchV.


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