Trichotomie

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Als Trichotomie (von altgriechisch τρία tria „drei“ und τομή tomé „Schnitt, Teilung“) oder Trialismus (von lat. trialis „drei enthaltend“) wird die Dreigliederung der Person des Menschen in Geist, Seele und Leib bezeichnet. In der katholischen Kirche gilt die Lehre von der Trichotomie seit dem Vierten Konzil von Konstantinopel (869) als Häresie. An ihre Stelle trat die Dichotomie, die dem Menschen nur mehr Leib und Seele zugesteht und seinen selbstständigen Geist leugnet. Diese dualistische Anschauung wirkt bis heute auch in der Philosophie und in den Wissenschaften nach, wie die nicht enden wollenden Diskussionen über das Leib-Seele-Problem zeigen, die vornehmlich an die von Descartes postulierte Scheidung des Menschenwesens in eine räumlich ausgedehnte körperliche res extensa und eine ausdehnungslose, punktförmige seelisch-geistige res cogitans anknüpfen. Wie es zwischen diesen völlig unterschiedlichen Substanzen zu einer psychophysischen Wechselwirkung kommen soll, bleibt dabei völlig unklar. Aus anthroposophischer Sicht sind Leib, Seele und Geist hingegen keine unterschiedlichen Substanzen, sondern im Sinn eines konsequenten Monismus verschiedene Erscheinungsformen ein und derselben geistigen Substanz. Bildhaft vergleichen lässt sich das mit dem Wasser, das als gasförmiger Dampf, als flüssiges Wasser und als fest gefrorenes Eis erscheinen kann. Aus dem Monismus ist auch der Begriff Individuum (wörtlich „das Unteilbare“) zu verstehen.

1 Mathematik

In der Mathematik ist die Einteilung der reellen Zahlen in positive und negative Zahlen und die Null eine Trichotomie im strengen Sinne.

2 Strafrecht

In der Rechtswissenschaft wird die aus dem französischen Recht stammende und für das kontinentaleuropäische Strafrecht typische Dreiteilung der Straftaten in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen (crime - délit - contravention) als Trichotomie bezeichnet. An ihre Stelle ist in der Bundesrepublik Deutschland durch die Strafrechtsreform von 1974/75 eine Dichotomie (Zweiteilung in Vergehen und Verbrechen) getreten. Der Begriff Übertretung wird hierzulande als Ordnungswidrigkeit verstanden und gehört nicht mehr zum Strafrecht, sondern zum Polizei- und Ordnungsrecht.

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