Münchner Abkommen
Das Münchner Abkommen war ein Vertrag zwischen dem britischen Premierminister Neville Chamberlain, dem italienischen Diktator Benito Mussolini, dem französischen Ministerpräsidenten Édouard Daladier und dem deutschen Reichskanzler Adolf Hitler, worin die Annexionspolitik Hitlers - Rheinland, Österreich und das deutschsprachige Sudetenland in der Tschechoslowakei - anerkannt wurde und Hitler dafür versicherte, dies sei seine „letzte territoriale Forderung“ gewesen. Der Vertrag wurde in der Nacht zum 30. September 1938 im Führerbau in München unterzeichnet. Großbritannien und Frankreich ging es dabei um den Erhalt des Friedens und Hitler um die Täuschung der Welt bezüglich seiner wahren Kriegsabsichten. Mussolini war nur zur Unterstützung Hitlers dabei. Völkerrechtlich war der Vertrag insofern bedenklich, als der noch existierende Staat Tschechoslowakei nicht beteiligt war. Das Abkommen bestimmte, dass die Tschechoslowakei das Sudetenland an das Deutsche Reich abtreten und binnen zehn Tagen räumen musste. Der Einmarsch der deutschen Wehrmacht begann am 1. Oktober 1938,[1] Ab 2. Oktober 1938 besetzte Polen Teile des Landes,[2] ab 2. November Ungarn,[3] und im März 1939 marschierte die Wehrmacht in die „Rest-Tschechei“ ein.[4] Am 1. September 1939 löste Hitler schließlich mit dem Überfall auf Polen den Zweiten Weltkrieg aus.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise und Anmerkungen
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.