Kollektivschuld
Der Begriff Kollektivschuld steht für die Annahme, dass ein Volk als Ganzes für bestimmte historische Ereignisse verantwortlich und deshalb über Generationen dafür moralisch und finanziell zur Rechenschaft zu ziehen ist.
Inhaltsverzeichnis
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1 Beispiele aus der Geschichte
Eine solche Kollektivschuld wurde bisher vor allem den Juden zugewiesen - z.B. an der Kreuzigung von Jesus Christus - und findet seit Jahrhunderten durch den Antisemitismus statt. Im 20. Jahrhundert wurde eine Kollektivschuld auch den Deutschen zugewiesen, und zwar jeweils nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. In der Gegenwart wird von der Kriegspropaganda versucht, entweder dem russischen oder ukrainischen Volk eine Kollektivschuld für den Krieg in der Ukraine zuzuweisen.[1]
2 Deutungen der Funktion
Nach dem Historiker Rolf Peter Sieferle zielt Kollektivschuld nicht auf eine juristische Zurechenbarkeit von Taten, sondern hat ethische bzw. moralische und metaphysisch-religiöse Dimensionen:
- "Neben der individuellen Schuld des Verbrechers gibt es die Kollektivschuld seiner Sippe oder der ihn tragenden Gemeinschaft. Sie zielt nicht auf die individuelle Zurechnung von Tat und Täter und kann daher auch nicht durch Eliminierung des letzteren getilgt werden, im Gegenteil: Sie soll es nicht. Es handelt sich vielmehr um eine Schuld von metaphysischen Dimensionen, die nur verständlich wird, wenn man sie in das Licht der älteren Figur der Erbsünde stellt. Aus der Kollektivschuld der Deutschen, die auf Auschwitz zurückgeht, folgt ebenfalls der Aufruf zur Buße, doch fehlt in dieser säkularisierten Form der Erbsünde das Element der Gnade und Liebe vollständig. Der Deutsche ähnelt daher nicht dem Menschen, dessen Schuld durch die Liebe Gottes zwar nicht revidiert, aber kompensiert wird, sondern dem Teufel, den gestürzten Engel, dessen Schuld niemals vergeben und der für alle Zeiten in der Finsternis verharren wird. Der Deutsche, oder zumindest der Nazi, ist der säkularisierte Teufel einer aufgeklärten Gegenwart."[2]
3 Historische Problematik von Schuldzuweisungen
Es ist prinzipiell problematisch und fragwürdig wenn der heutige Historiker oder auch Laie über frühere historische Epochen und die ihn ihnen lebenden Menschen Werturteile oder gar Schuldzuweisungen trifft. Der heutige Mensch bewertet die Vergangenheit anhand seiner ungemein größeren Kenntnis über den Fortgang der Geschichte welche die damaligen Protagonisten nicht hatten. Der heutige Historiker muss sich bemühen, die Perspektive der damaligen Menschen in Erfahrung zu bringen und ihren Horizont zu rekonstruieren. Er sollte also die Perspektive des Menschen in seiner Zeit miteinbeziehen um historischen Personen und Epochen in seinem Urteil gerecht zu werden. [3]
4 Literatur
- Friedrich Wilhelm Rothenpieler: Der Gedanke einer Kollektivschuld aus juristischer Sicht, Duncker & Humblot, Berlin 1982, online die ersten 20 Seiten als PDF (10,4 MB)
5 Andere Lexika
6 Einzelnachweise
- ↑ Darstellung im Bayrischen Rundfunk 2023 (offline)
- ↑ Rolf Peter Sieferle: Finis Germaniae, Verlag Antaios, 3. Aufl., Schnellroda, 2017, S. 65 und 66
- ↑ Arnold Esch: Zeitalter und Menschenalter - Der Historiker und die Erfahrung vergangener Gegenwart, Verlag C.H. Beck, München, 1994, Seite 17
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