Kriegspropaganda

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Kriegspropaganda wird von kriegführenden Staaten oder auch von mit einem der beiden Kontrahenten verbündeten Staaten betrieben. Dabei dient die Propaganda dazu, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und das Verhalten der Menschen in eine bestimmte oder erwünschte Richtung zu steuern. Insbesondere als psychologische Manipulation der eigenen Streitkräfte wird dies verwendet. Entwickelt hat sich diese Form der Propaganda vor allem im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Zum Ende des 20. Jahrhunderts wurde das Fernsehen das Medium der Wahl. Inzwischen sind es vor allem Online-Netzwerke, wobei einzelne Staaten auch bestimmte Websites im Internet sperren. Die Kombination Kriegs- und Hasspropaganda ist gemäß Art. 20 des von 173 Staaten[1] ratifizierten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) seit 1976 zwar verboten,[2][3][4] doch ist die Abgrenzung im Einzelfall nicht immer möglich. Aus Sicht der Psychologie kann jede Form der Kriegsberichterstattung für Propagandazwecke benutzt werden, wobei dann eher der Begriff Psychologische Kriegsführung verwendet wird.

Nach der belgischen Historikerin Anne Morelli beinhaltet Kriegspropaganda meist die folgenden Behauptungen: [5]

  1. Wir wollen keinen Krieg.
  2. Das feindliche Lager trägt die alleinige Schuld am Krieg.
  3. Der Feind hat dämonische Züge.
  4. Wir kämpfen für eine gute Sache und nicht für eigennützige Ziele.
  5. Der Feind begeht mit Absicht Grausamkeiten. Wenn uns Fehler unterlaufen, dann nur versehentlich.
  6. Der Feind verwendet unerlaubte Waffen.
  7. Unsere Verluste sind gering, die des Gegners aber enorm.
  8. Unsere Sache wird von Künstlern und Intellektuellen unterstützt.
  9. Unsere Mission ist heilig
  10. Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, ist ein Verräter.

1 Weblink

2 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Kriegspropaganda) vermutlich nicht.




3 Einzelnachweise

  1. United Nations Treaty Collection. Abgerufen am 16. Mai 2022. (EN)
  2. Fedlex. Abgerufen am 16. Mai 2022.
  3. Netzwerk Menschenrechte: Kriegspropaganda | UN-Zivilpakt. Abgerufen am 16. Mai 2022.
  4. Art 26 GG - Einzelnorm. Abgerufen am 16. Mai 2022.
  5. Anne Morelli: Die Prinzipien der Kriegspropaganda, Klampen Verlag, 2. Aufl., 2014, Seite 5

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