Hauptmann (Offizier)

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Der Hauptmann ist in der deutschen Bundeswehr, dem österreichischen Bundesheer, der Schweizer Armee und anderen gegenwärtigen sowie früheren Streitkräften, ein Dienstgrad der Offiziere. In Österreich wird der Dienstgrad Hauptmann für Dienststellungen in der Bundespolizei und Justizwache genutzt. Er ist teilweise auch ein Dienstgrad bei der Feuerwehr. Das Dienstgradabzeichen zeigt meist drei Sterne als Zeichen auf der Schulterklappe.

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1 Begriff und Geschichte

In den Vorläufern des Heeres im ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Feldhauptmann ganz allgemein der Anführer (das Haupt), der entweder von den Männern des Verbandes gewählt wurde oder aber als Söldner bzw. Militärunternehmer die Truppe selber aufgestellt hatte. Die Größe des Verbandes konnte stark variieren. Die Hauptleute wurden auf Latein capitaneus („Anführer“, abgeleitet von caput, „Haupt“) genannt, wovon die noch heute im romanischen, slawischen und angelsächsischen Sprachraum bei den Landstreitkräften gebräuchliche Dienstgradbezeichnung Kapitän herrührt.

Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Verwendung der französischen Bezeichnung Capitaine auch im deutschen Sprachraum gebräuchlich, da die französische Sprache zu dieser Zeit Verkehrssprache in militärischen Kreisen Europas war und das französische Heerwesen hohes Ansehen genoss.

Als Stabskapitän bezeichnete man in den damaligen Armeen einen Offizier, der sich im Rahmen der Kompaniewirtschaft keine eigene Kompanie leisten konnte und darum als Stellvertreter eines Kompanieinhabers fungierte. Gewöhnlich wurden die Kompanien der drei Stabsoffiziere eines Regiments (Major, Oberstleutnant, Oberst), die durch andere Aufgaben von der unmittelbaren Führung ihrer Kompanie abgehalten waren, von solchen Stabskapitänen kommandiert. Sie rangierten vor den Leutnants, jedoch hinter den „wirklichen“ Hauptleuten und bezogen auch weniger Sold als diese. Daraus entwickelte sich die bei einigen deutschen Armeen (z. B. in Bayern) noch im 19. Jahrhundert gebräuchliche Abstufung zweier Hauptmannsdienstgrade (z. B. Hauptleute/Kapitäne „1. und 2. Classe“). Mit der Wiedereinführung des Dienstgrads Stabshauptmann 1993 in Deutschland wurde diese Zweiteilung des Hauptmannsranges wiederbelebt.

2 Bundeswehr

Der Dienstgrad Hauptmann wurde durch den Bundespräsidenten mit einer Anordnung auf Grundlage des Soldatengesetzes[1] festgesetzt.

2.1 Befehlsgewalt und Dienststellungen

In der Bundeswehr ist der Hauptmann ein Offiziersdienstgrad, der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Hauptleute zählt.[2][3]

Hauptleute in den Laufbahnen des Truppendienstes werden in der Truppe häufig als militärische Führer in den Verbänden ihrer Truppengattung eingesetzt.[A 1] Typisch ist die traditionelle Verwendung als Kompaniechef[A 2], aber auch als Zugführer, Kompanieeinsatzoffizier, stellvertretender Kompaniechef oder Pilot. Auf Stabsposten werden erfahrene Hauptleute auch in Stäben der Verbände ab Stufe Bataillon, an Truppenschulen, in Kommandobehörden als Sachgebietsbearbeiter oder im Ministerium eingesetzt. Dort unterstützen sie häufig Stabsoffiziere beispielsweise bei der Personal- und Materialplanung, der Strategieentwicklung, Einsatzplanung oder im Militärischen Nachrichtenwesen. Einige wenige, besonders qualifizierte und erfahrene Hauptleute dienen bereits im Generalstabsdienst.[A 3] Berufssoldaten im Truppendienst werden im Dienstgrad Hauptmann in verschiedenen Lehrgängen für ihre Tätigkeit als Stabsoffizier geschult. Zu nennen sind besonders der obligatorische Basislehrgang Stabsoffizier an der Führungsakademie der Bundeswehr und der dort ebenfalls für besonders herausragende Hauptleute durchgeführte Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst. Offiziere des militärfachlichen Dienstes führen in Dienststellen wie (höhere) Kommandobehörden, in Ämtern oder in Wehrtechnischen Dienststellen meist Fachabteilungen oder Fachunterabteilungen, die sich mit Fachfragen der Rüstungs-, Logistik- und Personalplanung, der Materialerprobung, der Materialerhaltung oder der Flugsicherung befassen. Im Ministerium werden sie als Sachbearbeiter eingesetzt. Militärmusikoffiziere im Dienstgrad Hauptmann dienen meist als zweiter Musikoffizier und stellvertretender Chef bei einem der Musikkorps der Bundeswehr. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Hauptmann in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[2][4] Kompaniechefs sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.[5]

2.2 Ernennung, Besoldung und Altersgrenze

Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Hauptmann trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/7. Zum Dienstgrad Hauptmann können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere. Der Dienstgrad kann frühestens fünfeinhalb Jahre (für Fliegendes Personal, Personal das im KSK für besondere Einsätze verwendet wird und Kampfschwimmer nach fünf Jahren) nach Ernennung zum Leutnant erreicht werden. War der Einstellungsdienstgrad Oberleutnant so kann die Beförderung nach viereinhalb Jahren im Dienstgrad Oberleutnant erfolgen. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Hauptmann ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.[A 4] Voraussetzung für die Beförderung von Militärmusikoffizieranwärtern zum Hauptmann ist das Kapellmeisterexamen.[6][7][8][A 5]

Ein Hauptmann wird nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 11 oder A12 besoldet (A 12 auf entsprechend dotierten Dienstposten, z. B. als Kompaniechef).

Als besondere Altersgrenze für Soldaten im Dienstgrad Hauptmann wurde die Vollendung des 56. Lebensjahres festgesetzt.[9][A 6]


2.3 Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

Den Dienstgrad Hauptmann führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Kapitänleutnant. Die ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbationsrichtung unterschiedlich lautenden Dienstgrade Stabsarzt, Stabsapotheker und Stabsveterinär. In den Streitkräften der NATO ist der Hauptmann zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-2 äquivalent.

Der Hauptmann ist gemäß ZDv A-1420/7 eine Rangstufe über dem rangniedrigeren Oberleutnant bzw. Oberleutnant zur See und unter dem ranghöheren Stabshauptmann bzw. Stabskapitänleutnant eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[8] Dagegen ist in der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv A-1420/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge der dem Hauptmann für Militärmusikoffiziere vorangehende Dienstgrad in der Regel der Leutnant und der für alle Hauptleute (außer für Offizier des militärfachlichen Dienstes)[A 7] nachfolgende Dienstgrad der Major.[6][8]

2.4 Verwendung als Sammelbezeichnung

Die Dienstgrade Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabskapitänleutnant und Stabshauptmann bilden gemäß ZDv 14/5 die als Hauptleute bezeichnete Dienstgradgruppe.[2] Folglich ist „Hauptleute“ eine offizielle Sammelbezeichnung für diese Dienstgrade. Manchmal bezeichnet „Hauptleute“ je nach Kontext auch nur mehrere Soldaten im Dienstgrad Hauptmann. Selten bezeichnet „Hauptleute“ informell in Abgrenzung zu den inhomogen bezeichneten anderen Dienstgraden der Dienstgradgruppe nur die ähnlichlautenden Dienstgrade Hauptmann und Stabshauptmann. Die nach Duden mögliche,[10] aber auch im zivilen Sprachgebrauch seltene, Pluralform „Hauptmänner“ wird im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr selten gebraucht und auch dann meist nur für mehrere Soldaten im Dienstgrad Hauptmann und nicht für die offiziell anderslautende Dienstgradgruppe.

3 Bundesheer und Wachkörper

Auch bei der österreichischen Polizei und dem Bundesheer gibt es den Dienstgrad Hauptmann als Verwendungsbezeichnung. Der Träger des Dienstgrades Hauptmann hält in der Regel die Funktion eines Kompanie-Kommandanten oder eines Mitglieds des Stabes eines kleinen oder großen Verbandes (Bataillon oder Regiment). Akademiker des gehobenen Dienstes im Auslandseinsatz auch ohne Offiziersausbildung erhalten in der Regel ebenfalls die Verwendungsbezeichnung Hauptmann. In Österreich bestand der Dienstgrad Rittmeister, der in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg nicht erneut auflebte, noch bis 1978 fort.

Außerdem wird die Bezeichnung Hauptmann für zivile, leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich, dazu gehören Bundespolizei und Justizwache, verwendet, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind. Ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres ist nicht möglich.

Bei den Freiwilligen Feuerwehren hatten bis zur Verwendung der heutigen Dienstgrade die Kommandanten einer Feuerwehr den Dienstgrad eines Hauptmannes. Beim Roten Kreuz entspricht der Hauptmann dem Kolonnenkommandanten (KK).

4 Schweizer Armee

In der Schweizer Armee ist ein Hauptmann (frz. capitaine, ital. capitano) entweder in der Funktion eines Kompaniekommandanten oder in einer Stabsfunktion eingesetzt (ab Stufe Bataillon und höher). In Auslandeinsätzen entspricht er dem NATO-Rangcode OF-2. Der Armeeseelsorger trägt auch den Grad eines Hauptmanns.

5 Streitkräfte und Polizei der Vereinigten Staaten

In der US Army ist das Äquivalent des „Hauptmanns“ der Captain. Er hat den NATO-Rangcode OF-2. Dieser ist nicht mit dem maritimen Captain (Kapitän zur See) der US Navy zu verwechseln, dessen Äquivalent der Colonel (Oberst) darstellt. Der entsprechende Dienstgrad bei der US Navy ist der Lieutenant.

In den USA ist bei den Police Departments (nicht bei den Sheriff's Departments) ein Captain oder auch ein höherer Dienstgrad der Revierleiter. Captains können aber in der amerikanischen Polizeistruktur auch hochrangige Ermittler z. B. in der Internal Affairs Division sein.

6 Britische Streitkräfte und Polizei

In der British Army ist das Äquivalent des „Hauptmanns“ der Captain. Er hat den NATO-Rangcode OF-2. Dieser ist nicht mit dem maritimen Captain (Kapitän zur See) der Royal Navy oder dem Group Captain der Royal Air Force zu verwechseln, deren Army-Äquivalent der Colonel (Oberst) darstellt.

Der entsprechende Dienstgrad bei der Royal Air Force ist der Flight Lieutenant.

Bei der englischen Polizei werden Revierleiter oder vergleichbare Führungsränge der Kriminalpolizei häufig ebenfalls als „Captain“ bezeichnet. Dieser Rang ist in etwa mit einem deutschen Polizei-/Kriminalhauptkommissar oder einem Ersten Polizei-/Kriminalhauptkommissar vergleichbar.

7 Sonstige aktuelle Streitkräfte

Die Schweizergarde kennt den Rang des Hauptmanns durch ihre enge Verbundenheit zur Schweizer Armee ebenfalls.

Mehrheitlich lautet die einem deutschen „Hauptmann“ entsprechende Dienstgradbezeichnung auch in anderen Sprachen wie im Englischen captain („Kapitän“), z. B.: frz. Capitaine, span. Capitán, ital. Capitano, port. Capitão, ndl. Kapitein, dän. Kaptajn, schwed. Kapten, norw. Kaptein, finn. Kapteeni, russ. und poln. Kapitan (Капитан).

In der türkischen Armee heißt der entsprechende Dienstgrad traditionell Yüzbaşı, eine Bezeichnung, die übersetzt so viel wie „Herr von Hundert“ oder „Hundertschaftsführer“ (analog dem römischen Centurio) bedeutet und dem deutschen Lesepublikum in der eindeutschenden Schreibweise Jüsbaschi aus verschiedenen Büchern Karl Mays bekannt ist.

8 Nationale Volksarmee

In Anlehnung an die sowjetischen Streitkräfte und die anderen Streitkräfte des Warschauer Pakts war in den Bewaffneten Organen der DDR der Rang eines Unterleutnants vorgesehen, dessen Dienstgradabzeichen mit einem Rangstern dem des Oberleutnants in den älteren deutschen Streitkräften entsprach. Der Hauptmann war wie in anderen Armeen der dem Oberleutnant folgende nächsthöhere Offiziersrang, allerdings wurden im Unterschied zu den NATO-Streitkräften vier Offizierssterne auf seinem Schulterstück aufgebracht. Die Anordnung der Sterne entsprach der des heutigen Stabshauptmanns der Bundeswehr. In der Volksmarine war die zum Hauptmann äquivalente Rangbezeichnung Kapitänleutnant. Für Offiziere der NVA betrug die Regelstehzeit für die Beförderung vom Oberleutnant/Oberleutnant zur See (OF1) zum Hauptmann/Kapitänleutnant (OF2) vier Jahre.

9 Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht

Bereits im deutschen Reichsheer, in Reichswehr und Wehrmacht gab es die Dienstgradgruppe der Hauptleute. Das Äquivalent bei der Kavallerie und bei bespannten Truppenteilen (z. B. Artillerie) war der Rittmeister. Im NS-Ranggefüge entsprach dieser Dienstgrad dem Kapitänleutnant der Kriegsmarine beziehungsweise dem SS-Hauptsturmführer oder SA-Hauptsturmführer.

10 Anmerkungen

  1. Leutnante und Hauptleute werden daher auch als Truppenoffiziere bezeichnet, solange sie keine für Stabsoffiziere vorgesehenen Posten in Stabsabteilungen „fern der Truppe“ übernehmen.
  2. Die Verwendung als Kompaniechef ist seit 2013 in der Regel nicht mehr in der Offizierslaufbahn vorgesehen, vgl. dazu  Information zur Neuausrichtung. Heer. Nr. 11, Bonn 2013, Individuelle Verwendungsplanung erforderlich, S. 2 (deutschesheer.de).
  3. Wenn sie auf Generalstabsposten dienen führen sie den Dienstgradzusatzi.G.“ ohne dadurch ranghöher zu sein.
  4. Voraussetzung ist für die meisten Laufbahnen ein für die geplante Verwendung dienlicher Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Für Militärmusikoffizieranwärter wird das Kapellmeisterexamen oder eine gleichwertige Hochschulprüfung gefordert.
  5. ZDv A-1420/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung ( Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730, gesetze-im-internet.de).)
  6. Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend § 45Vorlage:§/Wartung/buzer SG und Übergangsbestimmungen gem. § 96 SG. Vgl.  Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz- DNeuG). In: BGBl. Teil 1, G 5702. 2009, Nr. 7, Bonn 11. Februar 2009, S. 160–275 (Vorlage:BGBl).
  7. Nur Offiziere des militärfachlichen Dienstes werden zum Stabshauptmann bzw. Stabskapitänleutnant ernannt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger)

11 Weblinks

 Wiktionary: Hauptmann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

12 Vergleich zu Wikipedia




13 Einzelnachweise

  1.  Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) (Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730, gesetze-im-internet.de).
  2. 2,0 2,1 2,2  ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1.
  3.  Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129, gesetze-im-internet.de).
  4.  Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129, gesetze-im-internet.de).
  5. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2001-08-16. Abgerufen am 5. November 2014. (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist)
  6. 6,0 6,1  Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730, gesetze-im-internet.de).
  7. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der OffiziereVorlage:§/Wartung/buzer
  8. 8,0 8,1 8,2  ZDv A-1420/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008, PDF (Archivversion vom 26. Oktober 2014)).
  9.  Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 45 Abs. 2 (3) (Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730, PDF).
  10. Hauptmann, der. In: Duden. Bibliographisches Institut GmbH, 2013. Abgerufen am 9. November 2014.

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