Berufssoldat
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Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, für längere Zeit Wehrdienst zu leisten. Sie treten in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 1 Abs. 2 Soldatengesetz – im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit, die mit Ende des Verpflichtungszeitraums ausscheiden – spätestens mit Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand und erhalten dann eine Pension (Altersversorgung). Der oft verwendete Begriff Berufsoffizier ist zwar nicht ganz falsch, da die meisten dieser Soldaten auch den Dienstgrad eines Offiziers haben, diesen aber erst im Laufe ihrer Dienstzeit erwerben. Sofern der Soldat nicht für den Staat tätig ist, dessen Staatsangehörigkeit er hat, wird er als Söldner bezeichnet.
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