Wehrdienst

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Der Wehrdienst, auch Militärdienst und veraltet oder aber tatsächlich auf den Kriegsfall bezogen Kriegsdienst, ist die Ausübung des Dienstes im Militär, also den Streitkräften eines Staates. Er wird aufgrund einer gesetzlichen Wehrpflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) geleistet. Im allgemeinen wird nur die Tätigkeit im Dienst des Staates als Wehrdienst bezeichnet, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt. Beim Dienst in fremden Streitkräften werden die Begriffe Söldner oder Legionär verwendet.

Die gesetzliche Verpflichtung zum Wehrdienst (Wehrpflicht) kann umfassen:

Artikel 4[1] der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt: „Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.“ Hiervon ist der Militärdienst jedoch ausdrücklich ausgenommen.

1 Weblinks

2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. Art. 4 EMRK

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