Wehrdienst

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Der Wehrdienst, auch Militärdienst und veraltet oder aber tatsächlich auf den Kriegsfall bezogen Kriegsdienst, ist die Ausübung des Dienstes im Militär, also den Streitkräften eines Staates. Er wird aufgrund einer gesetzlichen Wehrpflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) geleistet. Im allgemeinen wird nur die Tätigkeit im Dienst des Staates als Wehrdienst bezeichnet, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt. Beim Dienst in fremden Streitkräften werden die Begriffe Söldner oder Legionär verwendet.

Die gesetzliche Verpflichtung zum Wehrdienst (Wehrpflicht) kann umfassen:

Artikel 4[1] der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt: „Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.“ Hiervon ist der Militärdienst jedoch ausdrücklich ausgenommen.

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1 Situation in Deutschland

In Deutschland gibt es das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, welches auch das Recht umfasst, den Wehrdienst zu verweigern. Dieses Recht wurde 1956 eingeführt, es kann von Wehrpflichtigen und auch von aktiven Soldaten ausgeübt werden. Von den 440.000 erfassten Männern des Jahrganges 1980 leisteten 137.500 (31,25 %) den Grundwehrdienst, 152.000 (34,54 %) Zivildienst oder einen anderen Ersatzdienst, und 150.500 (34,2 %) wurden ausgemustert oder aus anderen Gründen nicht zum Dienst herangezogen. 2010 wurde eine Aussetzung der Wehrpflicht beschlossen.[2]

2 Weblinks

3 Andere Lexika




4 Einzelnachweise

  1. Art. 4 EMRK
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht#Deutschland

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