Cyber-Mobbing

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Unter Cyber-Mobbing und Cyberstalking versteht man die Drangsalierung (Mobbing) anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel durch einzelne Personen oder durch Gruppen. Hilfsmittel können das Internet, zum Beispiel Chatrooms oder ein Forum, aber auch Messengerdienste oder Mobiltelefone sein.

In letzter Zeit gewann der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Schülern, die Videos oder Bilder von Lehrern bearbeitet haben und anschließend ins Internet gestellt haben, an Bedeutung. Eine repräsentative Studie der Universität Münster zusammen mit der Techniker Krankenkasse kam 2011 zu dem Ergebnis, dass 32 % (in NRW sogar 36 %) der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Opfer von Cybermobbing betroffen sind. 21 % der Befragten konnten sich allerdings vorstellen, selbst als Täter im Internet aufzutreten.[1] Inzwischen haben viele Betreiber von sozialen Netzwerken im Internet ein starkes Interesse, Cyber-Mobbing einzudämmen, denn der Erfolg der jeweiligen Websites hängt entscheidend ab von ihrem guten Ruf und einem guten Klima unter den Benutzern.

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1 Rechtslage

In den USA lässt sich auf gesamtstaatlicher Ebene der Begriff des Cyber-Mobbings unter der dort herrschenden Rechtslage nicht fassen, da die einzelnen Bundesstaaten jeweils ein eigenes Strafrecht haben.

Cyber-Mobbing in Deutschland ist teilweise gesetzlich geregelt, weil die Meinungsfreiheit laut Art. 5 GG ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der persönlichen Ehre findet. Cyber-Mobbing wird jedoch in Deutschland nicht als eigener Straftatbestand definiert. Allerdings sind einzelne Formen von Cyber-Mobbing strafbar und können Gegenstand zivilrechtlicher Ansprüche sein (etwa Unterlassung und Schadensersatz). In Betracht kommt insbesondere die Beleidigung.

Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen als Schmähung darstellen. Urteile sagen dazu aus: Eine Äußerung ist als Schmähkritik anzusehen, wenn sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache bezieht, sondern jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen besteht.[2]

2 Kritik

Es wird oft behauptet, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Allerdings entziehen sich einzelne Personen, die in diesem Zusammenhang Straftaten begehen, der Verantwortung, während die Opfer meist im Rampenlicht stehen. Die Abgrenzung zwischen Mobbing und Stalking ist nicht immer einfach.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

3 Einzelnachweise

  1. Cybermobbing – Forsa-Umfrage für NRW und das Bundesgebiet. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: mementoweb.org, archive.org) , festgestellt am 14. Dez. 2018 Version vom 31.08.11 Umfrageergebnisse TK
  2. BGH, Urteil vom 27. März 2007 - Az. VI ZR 101/06

4 Weblinks

5 Vergleich zu Wikipedia




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