Stalking

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Der Begriff Stalking stammt ursprünglich aus der englischen Sprache und kann mit dem aus der Jagd stammenden Wort "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden. Stalking ist das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch z. B. Verfolgen, Telefonanrufe, Überwachen und Ausspionieren. Dies kann sich bis zu körperlicher Gewalt hin entwickeln. Bekannte Persönlichkeiten sind häufiger die Opfer von Stalking, wobei es sich um Beziehungswahn handeln kann. Ziel des Stalking sind oft ehemalige Beziehungspartner.

1 Rechtliches

Stalking ist in vielen Staaten eine Straftat und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen. Per Gesetz vom 31. März 2007 wurde der Straftatbestand der Nachstellung in das deutsche Strafgesetzbuch eingeführt (§ 238, StGB).

Die strafrechtliche Relevanz ist abhängig von der Frage, inwieweit zum Beispiel das gefühlte Stalking (die subjektive Wahrnehmung) dazu führt, einer Person „deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Zudem kann Stalking mit anderen Straftaten in Zusammenhang stehen (z.B. Hausfriedensbruch und sexuelle Belästigung). In Einzelfällen ist ein Unterbindungsgewahrsam des Täters möglich.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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