Sexuelle Belästigung

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Sexuelle Belästigung ist in vielen Ländern eine Straftat, wobei recht unterschiedliche Maßstäbe an die Bewertung gelegt werden. Inhaltlich handelt es sich bei sexueller Belästigung um konkretes, sexuell motiviertes Verhalten, das unerwünscht ist und durch das sich eine Person unwohl und in ihrer Würde verletzt fühlt.[1] Als sexuelle Belästigung gelten auch erotisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken, sowie unerwünschte körperliche Annäherung. Das kann auch in Form von Telefonanrufen erfolgen und wird heutzutage häufig über das Internet betrieben. Sexuelle Belästigung gehört zur „breiten Palette von Einzelphänomenen“, die von einigen Autoren unter dem Oberbegriff[2] des Sexismus zusammengefasst werden. In der Umgangssprache werden die Begriffe „sexuelle Belästigung“ und „Sexismus“ fälschlicherweise oftmals als gleichbedeutend (synonym) verwendet.[1] Als Opfer sexueller Belästigung betroffen sind Frauen (je nach Umfrage 28–58 %) wesentlich häufiger als Männer (ca. 10 %)[3][1] Die subjektive Wahrnehmung spielt dabei jedoch eine große Rolle. Die sexuelle Belästigung kann in allen Lebenslagen vorkommen. Ein sexueller Übergriff ist meist mit körperlicher Gewalt verbunden.

Im Zuge der massiven sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16 rückte in Deutschland das Phänomen der Belästigung im öffentlichen Raum in den Mittelpunkt der Diskussionen in Medien und Politik. Als Gegenstand der Wissenschaft war das Thema in Deutschland bisher weitgehend unerforscht, auch in der Kriminalstatistik gab es in diesem Bereich nur relativ wenige Fälle.[4] In Folge des plötzlich entstandenen Problembewusstseins wiesen Rechtsexperten auf bestehende Gesetzeslücken und mögliche Reformansätze hin.[5]

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1 Rechtslage

Ein eigener Straftatbestand ist in Deutschland mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung[6] vom 10. November 2016 eingeführt worden, betrifft jedoch nur Belästigungen, die mit körperlicher Berührung einhergehen (siehe § 184i StGB). Sexuelle Belästigungen ohne körperliche Berührung sind auch heute nur strafbar, wenn sie eine Beleidigung darstellen. Ein Grenzfall ist dabei das Stalking, welches einen weiteren Straftatbestand darstellt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

2 Siehe auch

3 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2  Charlotte Diehl, Jonas Rees, Gerd Bohner: Die Sexismus-Debatte im Spiegel wissenschaftlicher Erkenntnisse. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Nr. 8/2014, 7. Februar 2014 (bpb.de).
  2.  Ina Kerner: Differenzen und Macht: Zur Anatomie von Rassismus und Sexismus. Frankfurt a. M. 2009, S. 169.
  3. Hintergrundmeldung: Frauen vor Gewalt schützen – Sexuelle Belästigung. In: bmfsfj.de. 2020-03-03. Abgerufen am 14. August 2020.
  4. Christoph Eberhardt, Julia Schaaf: Silvesternacht in Köln – Hatten die Taten System? In: faz.net. 17. Januar 2016, abgerufen am 31. Juli 2020.
  5. Ulrike Lembke: Sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum – Rechtslage und Reformbedarf in Deutschland. In: Verfassungsblog. 12. Januar 2016, abgerufen am 15. November 2019.
  6. Siehe im Einzelnen:Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. In: Gesetzgebungsverfahren 4. November 2016. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2016-11-10. Abgerufen am 6. Dezember 2017.

4 Andere Lexika




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