Unterbindungsgewahrsam

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Unterbindungsgewahrsam, Ingewahrsamnahme, Präventivgewahrsam oder Präventivhaft wird im Polizeirecht die Gefangennahme einer Person bezeichnet. Es ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und bezweckt die Verhütung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder deren Fortsetzung.[1] Es kann auch eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der betreffenden Person[2] bestehen. In Deutschland gibt es aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus und nach der Psychiatrie-Reform heute sehr strenge Anforderungen.

1 Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Dieter Kugelmann: Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2012, S. 140.
  2. z.B. Selbstgefährdung aufgrund eines Suizidversuchs

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway