Verantwortung
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Der Begriff der Verantwortung bezeichnet nach verbreiteter Auffassung die Pflicht einer handelnden Person oder Personengruppe gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe. Diese Pflicht kann freiwillig übernommen werden, moralisch begründet sein oder auf einem normativen Anspruch beruhen. Der normative Anspruch kann durch eine Instanz, zum Beispiel durch ein Gericht eingefordert werden. Verantwortung wird oft als eine Frage des persönlichen Gewissens betrachtet, wobei auch die Eigenverantwortung zu berücksichtigen ist.
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1 Siehe auch
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3 Weblinks
- Eintrag im Lebenshilfe ABC der PAL Verlagsgesellschaft
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