Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke

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Unter dem Ausstieg aus dem Ausstieg wird die von der seit 2009 regierenden CDU/FDP-Regierung vorangetriebene Änderung des Atomausstiegsgesetzes der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2002 verstanden.

Nach dem Gesetz aus 2002 sollten die Atomkraftwerke in Deutschland im Durchschnitt 32 Jahre betrieben werden. Dabei wurden die Jahre auf mögliche erzeugte Strommengen errechnet. Stillstände wegen Wartung oder Pannen verlängern die Laufzeit.

Die CDU/FDP-Regierung plant im Herbst 2010 die älteren Meiler um 8 Jahre länger laufen zu lassen, die Jüngeren um 14 Jahre. Dafür sollen die Betreiber etwa 30 Mrd. Euro an Brennelemtentesteuer und Ökostromförderung aufbringen. Sind die Modernisierungskosten für Sicherheit pro Kraftwerk über 500 Mio. Euro, so werden die Förderungen entsprechend gekürzt.

Die Steuern können als Betriebsausgaben abgezogen worden, so dass die Gewerbesteuer entsprechend sinkt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tōhoku-Erdbeben 2011

Durch das Tōhoku-Erdbeben 2011 und den folgenden Tsunami und den folgenden Kernkraftwekrprobleme und Kernschmelzen setzte die Bundesregierung im März 2011 den Ausstieg für 3 Monate aus. EnBw hat beschlossen das Kernkraftwerk Neckarwestheim I endgültig stillzulegen. Markus Söder kündigte an, dass Kernkraftwerk Isar I ebenfalls endgültig abgeschaltet wird.


[Bearbeiten] Kritik

[Bearbeiten] Pannen

[Bearbeiten] Links und Quellen

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks


[Bearbeiten] Einzelnachweise

[Bearbeiten] Quellen


[Bearbeiten] Andere Lexika

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