Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke

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Die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke wurde auch als Ausstieg aus dem Ausstieg bezeichnet und war die von der ab 2009 regierenden CDU/FDP-Regierung vorangetriebene Änderung des Atomausstiegsgesetzes. Das Atomausstiegsgesetz war von der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2002 beschlossen worden. Deutschland hat inzwischen nach dem Nuklearunfall von Fukushima 2011 den Atomausstieg definitiv beschlossen und ihn im April 2023 auch vollendet.

Nach dem Gesetz aus 2002 sollten die Atomkraftwerke in Deutschland im Durchschnitt noch 32 Jahre betrieben werden. Dabei wurden die Jahre aufgrund der möglichen Strommengen errechnet. Stillstände wegen Wartung oder Pannen verlängerten die Laufzeit.

Die CDU/FDP-Regierung plante aber dann im Herbst 2010, die älteren Kernreaktoren doch nur um 8 Jahre länger laufen zu lassen, die jüngeren um 14 Jahre. Dafür sollen die Betreiber etwa 30 Mrd. Euro an Brennelementesteuer und Ökostromförderung aufbringen. Liegen die Modernisierungskosten für die Sicherheit pro Kraftwerk über 500 Mio. Euro, so werden die Förderungen entsprechend gekürzt. Die Steuern können als Betriebsausgaben abgezogen worden.

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1 Tōhoku-Erdbeben 2011

Durch das Tōhoku-Erdbeben 2011 und den folgenden Tsunami kam es zu den Kernschmelzen in Fukushima. Daraufhin setzte die Bundesregierung im März 2011 die Laufzeitverlängerung zunächst für 3 Monate aus. EnBW beschloss das Kernkraftwerk Neckarwestheim I endgültig stillzulegen. Markus Söder kündigte an, dass Kernkraftwerk Isar I ebenfalls endgültig abgeschaltet wird. In der Folge legte die Bundesregierung weitere Anlagen endgültig still und beschloss für die neusten einen Ausstiegs-Plan.

2 Kritik

  • Die CDU/FDP-Koalition wollte die Änderungen ohne Beteiligung des Bundesrates durchführen. Von diversen Seiten wurde dies als verfassungswidrig angesehen. Daher war zu erwarten, dass das Gesetz entweder von Bundespräsidenten nicht unterschrieben wird oder dass es vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.
  • Der "Billige" Strom aus Atomkraftwerken kommt primär den Herstellern des Stromes und nicht den Verbrauchern zugute. Dies liegt auch daran, dass es in Deutschland keinen funktionierenden Wettbewerb unter den Stromerzeugern gab.
  • Die angebliche Stromlücke der Regierung gibt es nicht. Obwohl mehrere Atomkraftwerke in Deutschland stillstanden, exportierte Deutschland Strom.
  • Atomkraftwerke beherrschen die Stromnetze, so dass Ökostrom behindert wird.
  • Die Umfragen deuten darauf hin, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine Laufzeitverlängerung möchte.
  • Die Endlagerung ist nicht geklärt. Zwar gilt dies auch für bereits erzeugten Atommüll, jedoch kommt natürlich entsprechend mehr Neuer dazu.
  • Rotgrüne Regierung verzichtete auf Modernisierungsmaßnahmen vor dem Hintergrund, dass das Ende der AKWs absehbar war. Durch die potentielle Verlängerungen wären diese Maßnahmen jedoch geboten gewesen.
  • Die ursprüngliche Forderung der Regierung, die AKWs sicher gegen Flugzeugabstürze zu machen, wurde im Verlauf der Verhandlungen fallen gelassen.
  • Ursprüngliche Sicherheitsverschärfungen wurde aus Profiterwägungen nicht durchgeführt, auch wenn die Regierung betonte, dass dem nicht so ist.

3 Pannen

4 Siehe auch

5 Weblinks

6 Vergleich zu Wikipedia




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